Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI beurteilt Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und gegen das übrige publizistische Angebot der SRG. Sie behandelt ebenfalls Beschwerden gegen die Verweigerung des Zugangs zu schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen und zum übrigen publizistischen Angebot der SRG. Als ausserparlamentarische Kommission des Bundes prüft die UBI in einem grundsätzlich kostenlosen Verfahren, ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Sie hat dabei zwischen der Medienfreiheit und dem Schutz des Publikums abzuwägen. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen.

Tweets der UBI

  1. Comunicato stampa concernente il rapporto annuale 2022 dell’AIRR: https://t.co/kG6V98Qpds

    21. März
  2. Le communiqué de presse concernant le rapport annuel 2022 de l'AIEP: https://t.co/ql9mjnYkFn

    21. März
  3. Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht 2022 mit einer Medienmitteilung: https://t.co/8buZW6oIR6

    21. März

Entscheide

Eine Datenbank ermöglicht die gezielte Suche nach UBI-Entscheiden aufgrund verschiedener Kriterien.

Öffentliche Beratungen

Die Beratungen der UBI über Beschwerdefälle sind grundsätzlich öffentlich.

Kontakt

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Christoffelgasse 5
3003 Bern

Tel. ++ 41 (0)58 462 55 38/33 

info(at)ubi.admin.ch

 

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Letztes Update: 21.03.2023