RTS-Publikationen über die Abtei in St. Maurice

15.04.2025

Am 19. November 2023 strahlte Radio Télévision Suisse RTS im Rahmen der Sendung "Mise au Point" eine zweiteilige Reportage über sexuelle Missbräuche in der Abtei von Saint-Maurice aus. In einer dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde gerügt, der Beitrag sei nicht sachgerecht. Namentlich habe die Redaktion problematische Quellen verwendet, tendenziöse Kommentare verbreitet und die gravierende Kritik ungenügend begründet. Auch die Unschuldsvermutung sei verletzt worden. In ihrer Beurteilung ist die UBI zum Schluss gekommen, dass die Reportage, trotz Mängeln, die Anforderungen an die Sachgerechtigkeit und die Unschuldsvermutung eingehalten hat. Die Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen. Zudem ist die UBI nicht auf eine Beschwerde gegen den Online-Artikel "Le journaliste de la RTS François Ruchti primé pour son enquête sur les abus sexuels à Saint-Maurice" vom 26. April 2024 eingetreten. Da nur der Inhalt eines dem Artikel angehängten Videos aus der "Mise au Point"-Reportage vom 19. November 2023 gerügt wurde, erachtete die UBI die Beschwerde als nicht hinreichend begründet. Mit fünf zu drei Stimmen trat sie auf die Beschwerde nicht ein.

UBI-Entscheid b.991

UBI-Entscheid b.1000

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Letztes Update: 27.04.2021