Aufgaben der UBI

Die UBI behandelt Beschwerden gegen

  • Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter;
  • das übrige publizistische Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG, welches Online-Inhalte, den Teletext, programmassoziierte Informationen, das publizistische Angebot für das Ausland sowie Begleitmaterialien zu einzelnen Sendungen umfasst;
  • den verweigerten Zugang zu einem Radio- oder Fernsehprogramm - redaktioneller Teil oder Werbung - eines schweizerischen Veranstalters;
  • den verweigerten Zugang zum redaktionellen Teil des übrigen publizistischen Angebots der SRG.

Sie hat festzustellen, ob die einschlägigen Bestimmungen des nationalen und des internationalen Rechts verletzt wurden.

Die UBI bestimmt und beaufsichtigt überdies die drei sprachregionalen Ombudsstellen für Nicht-SRG-Veranstalter.

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Letztes Update: 31.08.2020