Programmrechtskonformer RSI-Beitrag
25.02.2025
Am 28. November 2023 strahlte Radio Televisione svizzera di lingua italiana (RSI) im Rahmen der Radiosendung "Grigioni sera" einen Beitrag über ein laufendes Strafverfahren gegen einen ehemaligen Richter aus. Dieser rügt in einer Beschwerde eine Formulierung zum Abschluss des Instruktionsverfahrens. Die UBI ist in ihrer Beurteilung zum Schluss gekommen, dass trotz der nicht präzisen Formulierung der Stand des noch laufenden Verfahrens für die Zuhörenden nachvollziehbar war. Der Unschuldsvermutung wurde damit Rechnung getragen und auch die übrigen Fakten wurden im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots korrekt vermittelt. Die nicht präzise Formulierung stellt einen Mangel in einem Nebenpunkt dar, welcher nicht geeignet ist, eine Programmrechtsverletzung zu begründen. Die UBI hat die Beschwerde bei Stimmengleichheit (drei zu drei Stimmen) mit Stichentscheid der Präsidentin abgewiesen.