Elektronische Beschwerde

Beschwerden sind schriftlich einzureichen. Dies kann per Post mit einer handschriftlich unterschriebenen Eingabe oder elektronisch (mit einer rechtsgültigen digitalen Unterschrift) erfolgen. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nicht. Aus Sicherheitsgründen bestehen für elektronisch erhobene Beschwerden besondere Anforderungen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verfügt mit dem Online-Formular einer anerkannten Zustellplattform über einen sicheren Kanal zur Übermittlung von elektronischen Eingaben. Dieses steht auch für Eingaben an die administrativ dem UVEK angegliederten, unabhängigen Behörden wie die UBI offen. Sämtliche über dieses Formular eingereichten Eingaben sind verschlüsselt und gelten als eingeschriebene Sendung (mit Abgabe-, Zustell- und Abholbeleg).

Elektronische Beschwerden und andere elektronische Eingaben im Rahmen von Verwaltungsverfahren sind über das Online-Formular des UVEK einzureichen.

Vor dem Ausfüllen des Formulars muss jedoch bei SwissID (Schweizer Standard für digitale Identität) ein Konto eröffnet werden, sofern nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein solches angelegt worden ist. Wichtig: für die Identitätsprüfung ist das persönliche Mobiltelefon und ein Schweizer Reisepass erforderlich. Wer kein SwissID-Konto eröffnen möchte, reicht die handschriftlich unterzeichnete Eingabe auf dem Postweg ein. 

Die für elektronische Beschwerden notwendigen Schritte sind im Dokument «Voraussetzungen und Anleitung zur Übermittlung elektronischer Eingaben an die UBI» ausführlich beschrieben. Nicht rechtsgültig sind Eingaben, welche mittels Formular eingereicht werden aber zuvor nicht via SwissID signiert worden sind.

Links:

SwissID – Konto anlegen

Voraussetzungen und Anleitung zur Übermittlung elektronischer Eingaben an die UBI

Online-Formular des UVEK


Rechtliche Grundlagen:

Informationen zur elektronischen Übermittlung (Webseite Bundesamt für Justiz)

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Informationen zur elektronischen Übermittlung (Webseite Bundesamt für Justiz)

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

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Letztes Update: 04.08.2022