Einseitiger Beitrag zur Rentenreform

27.07.2018

Tele Züri, TeleBärn und Tele M1 strahlten sechs Tage vor der eidgenössischen Volksabstimmung zur Altersvorsorge 2020 einen – praktisch identischen – Beitrag über die Rentenreform aus. Dieser vermittelte den Eindruck, dass eine geplante neue Bestimmung, die im Abstimmungskampf noch nicht thematisiert worden war, von erheblicher negativer Tragweite für die Versicherten sei. Wichtige Hintergrundinformationen, welche die Relevanz dieser Bestimmung beträchtlich relativierten, blieben im Beitrag jedoch unerwähnt. Dieser Mangel in der Transparenz verunmöglichte, dass sich das Publikum eine eigene Meinung zu den thematisierten Aspekten der Rentenreform im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte. TeleBärn und Tele M1 hielten zudem die ausschliesslich für konzessionierte Programme geltenden erhöhten Anforderungen für abstimmungsrelevante Beiträge zur Gewährleistung der Chancengleichheit beider Lager nicht ein. Die Gestaltung des Beitrags war unausgewogen und führte zu einem Ungleichgewicht zu Lasten der Befürworter der Vorlage. TeleBärn und Tele M1 verletzten damit zusätzlich auch das Vielfaltsgebot. Die UBI hiess die Beschwerde mit fünf zu drei Stimmen gut.

UBI-Entscheid b.777

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Letztes Update: 27.04.2021