Programmrechtskonformer "Rundschau"-Beitrag zu Konversionstherapien

09.11.2022

Am 26. Januar 2022 strahlte Fernsehen SRF im Rahmen des Politmagazins "Rundschau" einen zweiteiligen Beitrag über die "Heilung" von Homosexualität aus. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde gerügt, dass mit versteckter Kamera und ohne Einwilligung bei Konversionstherapien gefilmt worden sei. Sowohl der Filmbericht als auch das anschliessende Studiogespräch seien in keiner Weise fair und objektiv gewesen. In ihrer Beurteilung weist die UBI darauf hin, dass sie nicht zu beurteilen hat, ob die Ausstrahlung der mit versteckter Kamera aufgenommenen Sequenzen Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Aus programmrechtlicher Sicht ist die UBI zum Schluss gekommen, dass im Beitrag die Grundrechte beachtet und die Mindestanforderungen an das Sachgerechtigkeitsgebot erfüllt wurden. Der besondere Fokus war für das Publikum transparent, die wesentlichen Fakten wurden korrekt dargestellt und persönliche Meinungen waren als solche erkennbar. Die Standpunkte von kritisierten Personen und Gegnern eines Verbots von Konversionstherapien kamen im Beitrag in angemessener Weise zum Ausdruck. Das Publikum konnte sich daher eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen bilden. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.917

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 27.04.2021