Medienmitteilungen

Mehr Radio- und Fernsehsendungen beanstandet

Bern, 21.03.2012 - 2011 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 18 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen, vier mehr als im Vorjahr. Von den erledigten 23 Beschwerden hat sie sechs gutgeheissen.

Die UBI hat ihren Jahresbericht für 2011 veröffentlicht. Im Berichtsjahr gingen 18 neue Beschwerden bei der UBI ein (Vorjahr 14). Bei den der UBI vorgelagerten Ombudsstellen waren es im gleichen Zeitraum insgesamt 222 Beanstandungen (Vorjahr: 170). An die UBI wurden damit lediglich 8.1 Prozent der Fälle weitergezogen. Dies unterstreicht die wichtige Funktion der Ombudsstellen im Rahmen der inhaltlichen Aufsicht über Radio- und Fernsehsendungen.

Die bei der UBI erhobenen Beschwerden richteten sich mehrheitlich gegen Fernsehsendungen, zehn alleine gegen das Schweizer Fernsehen. Zwölf Beschwerden betrafen deutschsprachige und sechs französischsprachige Beiträge. Die Beschwerden zielten in der grossen Mehrzahl auf Informationssendungen, welche aktuelle politische Fragen und insbesondere bevorstehende Wahlen und Abstimmungen thematisierten. Meist beanstandete Sendung war die "Tagesschau" des Schweizer Fernsehens mit sieben Beschwerden.

Die UBI erledigte 2011 insgesamt 23 Beschwerdeverfahren. Bei sechs der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte sie eine Rechtsverletzung fest. In allen Fällen war das Sachgerechtigkeitsgebot, bei welchem die freie Meinungsbildung des Publikums im Zentrum steht, die massgebliche Bestimmung. Gutgeheissen hat die UBI namentlich Beschwerden gegen folgende Rundfunkbeiträge: die Vermittlung von Meinungsumfragen in zwei Beschwerden ("Tagesschau" und "10 vor 10" des Schweizer Fernsehens), über einen Lohnkonflikt in der Baubranche ("Tagesschau" des Schweizer Fernsehens), über Carl Hirschmann (Sendung "Züri News" von Tele Züri), über die Zeitschrift des Vereins gegen Tierfabriken ("19.30" der Télévision Suisse Romande) und über eine Diskussion über die Regionalfernsehkonzession ("Fokus" von Tele Ostschweiz). Den Tele Ostschweiz-Entscheid hat das Bundesgericht auf Beschwerde hin aufgehoben.

Nach festgestellten Rechtsverletzungen setzt die UBI dem betroffenen Veranstalter regelmässig eine Frist von 30 Tagen, um über die getroffenen Vorkehren Bericht zu erstatten. Die Massnahmen sollen gewährleisten, dass der Mangel behoben wird und sich eine entsprechende Rechtsverletzung nicht wiederholt. Neben internen Vorkehren zur zukünftigen Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten beinhalten diese auch die Kennzeichnung von Sendungen, welche das einschlägige Recht verletzt haben, im elektronischen Archiv auf der Website des Veranstalters, beispielsweise mit einem Link auf den Entscheid der UBI. Im Berichtsjahr erachtete die UBI die von Veranstaltern getroffenen Vorkehren nach festgestellten Rechtsverletzungen ausnahmslos als genügend. Sie hatte deshalb auch keinen Anlass, Antrag an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK zu stellen, um die geforderten Massnahmen durchzusetzen.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. +41 58 462 55 33/38
Fax +41 58 462 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



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Letztes Update: 29.09.2020