Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beurteilt als Bundesbehörde Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen. Sie hat festzustellen, ob ausgestrahlte redaktionelle Sendungen geltendes Recht verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Bevor eine Beschwerde bei der UBI eingereicht werden kann, ist das Verfahren vor der Ombudsstelle zu durchlaufen.
20.11.2009: UBI-Symposium "Arrogante Medien? Gegängelte Medien? Programmaufsicht zwischen Medienfreiheit und Publikumsschutz"
19.11.2009: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Übertragung des "Swiss Indoors"-Tennisturniers 2008 durch die Télévision Suisse Romande abgewiesen. Die Präsenz der Marke Davidoff stellte weder unzulässige unentgeltliche Schleichwerbung dar noch verletzte sie den rundfunkrechtlichen Jugendschutz.
10.11.2009: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" von SF 1 einstimmig gutgeheissen. Im Vorfeld der Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union wurden im Beitrag die möglichen Folgen bei einer Ablehnung unzutreffend dargestellt. Im Entscheid anerkennt die UBI aber auch ausdrücklich die von der "10 vor 10"-Redaktion nachträglich unternommenen Bemühungen zu einer Richtigstellung.
05.11.2009: Eine Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b.584 i.S. Schweizer Fernsehen, verschiedene Beiträge zu Meinungsumfragen im Vorfeld von Volksabstimmungen, hat das Bundesgericht abgewiesen. Die UBI habe keine Verfahrensrechte verletzt. Das Bundesgericht präzisiert im Entscheid seine Rechtsprechung zu den Verfahrensrechten von Popularbeschwerdeführern.
03.11.2009: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b.586 betreffend SF 1, Sendung "Rundschau", Beitrag "Skandal um Pflegekind" abgewiesen. Es stützt damit den Entscheid der UBI vom 17. Oktober 2008, welche zum Schluss gekommen war, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat.
23.10.2009: Die UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratung vom 23. Oktober 2009 folgenden Beschluss gefasst:
05.10.2009: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 23. Oktober 2009 statt.
01.10.2009: 25 Jahre UBI - Medienkonferenz
10.09.2009: Eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung "Blickpunkt Religion" von Radio DRS 2 zum Verhältnis von biblischer Schöpfungslehre und Evolutionstheorie weist die UBI ab. Weder der Beitrag als Ganzes noch die Verwendung des Begriffs "Evolutionsleugner" für die Kreationisten verletzen das Sachgerechtigkeitsgebot, religiöse Gefühle oder das Diskriminierungsverbot.
09.09.2009: Die UBI tritt auf zwei Beschwerden mangels Beschwerdefugnis bzw. aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht ein.
08.09.2009: Die UBI heisst eine Beschwerde gegen die Unterhaltungssendung "SF bi de Lüt - Heimspiel" des Schweizer Fernsehens gut, soweit sie darauf eingetreten ist. Ein Fangspiel mit lebenden Zuchtforellen beurteilt sie als unsittlich, weil die Tiere als blosse Spielobjekte instrumentalisiert wurden.
27.08.2009: Die UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratung vom 27. August 2009 folgende Beschlüsse gefasst:
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
18.08.2009: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Sendung "Erotic Night" von Schweiz 5 gutgeheissen. Ein Zusammenschnitt mit Szenen aus dem Film „Ken Park“ verletzt den rundfunkrechtlichen Sittlichkeitstatbestand.
31.07.2009: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 27. August 2009 statt.
29.07.2009: Die UBI hat eine Beschwerde gegen das Reisemagazin "Uf u dervo" von DRS 3 abgewiesen. Negative Bemerkungen seitens der Redaktion gegenüber der SVP verletzen vorliegend keine Programmbestimmungen.
27.07.2009: Ein Kurzbeitrag im Nachrichtenblock des Gesundheitsmagazins "Puls" des Schweizer Fernsehens verletzt trotz Mängeln das Sachgerechtigkeitsgebot nicht. Die UBI hat deshalb die dagegen erhobene Beschwerde einstimmig abgewiesen.
19.06.2009: Die UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratung vom 19. Juni 2009 folgende Beschlüsse gefasst:
Schweizer Fernsehen; Sendung "Puls" vom 10. November 2008, Beitrag über Insulin: Die Beschwerde wird mit 6:3 Stimmen abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
03.06.2009: Die in der inzwischen eingestellten Sendung "Leben Live" vom Schweizer Fernsehen ausgestrahlten fünf Folgen von "Der Hundecoach" haben das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Für das Publikum war insbesondere erkennbar, dass die gezeigten Methoden umstritten sind. Die UBI hat deshalb die gegen die Serie erhobene Beschwerde mit 8:1 Stimmen abgewiesen.
Auf eine Beschwerde einer Tierschutzorganisation, sie werde vom Schweizer Fernsehen seit Jahren systematisch boykottiert, ist die UBI mangels Zuständigkeit nicht eingetreten.
20.05.2009: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 19. Juni 2009 statt.
18.05.2009: Eine Beschwerde gegen eine "Zweierleier"-Sendung von Radio DRS 1 hat die UBI trotz der Verwendung des Begriffs "Neger" für Barack Obama einstimmig abgewiesen. Der beanstandete Begriff dient in der Satiresendung dazu, eine fremdenfeindliche Geisteshaltung blosszustellen.
04.05.2009: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Berichterstattung von Tele Züri im Zusammenhang mit der Vergabe der Regionalfernsehkonzession in der Region Zürich-Nordostschweiz abgewiesen. Das Publikum konnte sich zum behandelten Thema eine eigene Meinung bilden. Die in zahlreichen Beiträgen festgestellte Parteilichkeit streifte allerdings im Lichte des Vielfaltsgebots die Grenze des Zulässigen. Die Abweisung der Beschwerde erfolgte mit 4:3 Stimmen.
01.05.2009: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b. 566 gutgeheissen. Es ist mit 3:2 Stimmen zum Schluss gekommen, dass die in Frage stehende "Temps Présent"-Sendung von TSR das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt hat. Das Bundesgericht verwies einerseits darauf, dass die Sendung als Ganzes zu beurteilen sei. Anderseits erachtete es als gerechtfertigt, dass massive Kritik an der Gutachtertätigkeit eines bekannten Psychiaters geäussert wurde.
03.04.2009: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die auf TSR und RSR im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2007 ausgestrahlten Sendungen "Face aux partis" und "Face aux petits partis" abgewiesen. Die sowohl von TSR wie auch von RSR angewendeten Kritierien zur Einteilung der Parteien in die jeweiligen Sendegefässe erachtete die UBI gerade noch als vereinbar mit dem Prinzip der Chancengleichheit. Das Vielfaltsgebot wurde nicht verletzt.
31.03.2009: Die UBI hat eine Beschwerde gegen den in der Sendung „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens ausgestrahlten Beitrag „Skandal um Pflegekind“ gutgeheissen. Es ging dabei um die Ergebnisse von aufsichtsrechtlichen Abklärungen im Zusammenhang mit der Platzierung eines Pflegekindes. Die UBI ist zum Schluss gekommen, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat.
26.03.2009: Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht 2008.
12.03.2009: Die UBI veröffentlicht die Jahresberichte 2008 der ihr unterstellten Ombudsstellen.
10.03.2009: Zwei Beschwerden gegen Nachrichtensendungen des Schweizer Fernsehens hat die UBI abgewiesen. Ein "10 vor 10"-Beitrag über die Hanfinitiative und ein "Tagesschau"-Bericht über LSD bildeten Gegenstand der Beschwerden. Gerügt wurde insbesondere, dass die Schädlichkeit des Konsums von Cannabis bzw. LSD bei diesen Ausstrahlungen nicht ausreichend zum Ausdruck kommt. Die UBI ist trotz festgestellter Mängel zum Schluss gekommen, dass die betreffenden Beiträge weder das Sachgerechtigkeitsgebot noch andere Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben.
20.02.2009: Die UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratung vom 20. Februar 2009 folgende Beschlüsse gefasst:
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
13.02.2009: Die UBI hat zwei Beschwerden gegen Sendungen des Schweizer Fernsehens abgewiesen. In den beanstandeten Beiträgen wurden Ergebnisse von Meinungsumfragen zu bevorstehenden eidgenössischen Wahlen bzw. Abstimmungen präsentiert. Zu den diesbezüglichen programmrechtlichen Vorgaben äussert sich die UBI in den vorliegenden Entscheiden in grundsätzlicher Weise.
11.02.2009: Die UBI hat zwei Beschwerden abgewiesen. Es ging dabei um Sendungen von TSI im Vorfeld der letzten National- und Ständeratswahlen. In den Beschwerden wurden sowohl eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm als auch eine Verletzung der programmrechtlichen Informationsgrundsätze durch die ausgestrahlten Sendungen geltend gemacht.
05.02.2009: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 20. Februar 2009 statt.
16.12.2008: Die UBI hat die Beschwerde gegen den in der Sendung "Reporter" von SF1 ausgestrahlten Dokumentarfilm über das "blochersche Weltbild" abgewiesen. In ihrer Entscheidbegründung hält sie fest, dass vor Bundesratswahlen die erhöhten Sorgfaltspflichten nicht wie vor Volkswahlen Geltung finden. Der Film erlaubte dem Publikum, sich eine eigene Meinung über das behandelte Thema zu bilden und hat deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die Menschenwürde von Gerhard Blocher ist trotz der Ausstrahlung von umstrittenen Aussagen nicht missachtet worden.
Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Sendung "Infrarouge" von TSR über die Minarett-Initiative abgewiesen. Die Debatte war sachgerecht, nicht diskriminierend, hat nicht zu Rassenhass beitragen und keine religiösen Gefühle verletzt.
05.12.2008: Die UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratung vom 5. Dezember 2008 folgende Beschlüsse gefasst:
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
04.12.2008: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen auf TSI 1 ausgestrahlten Beitrag von "Il Quotidiano" gutgeheissen. Darin ging es um eine laufende strafrechtliche Untersuchung gegen eine Anwältin. Der Beitrag hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, weil der Standpunkt der Angeschuldigten nicht zum Ausdruck kam und auch nicht auf den Grundsatz der Unschuldsvermutung hingewiesen wurde.
20.11.2008: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 5. Dezember 2008 statt.
28.10.2008: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen in der Sendung "Temps Présent" von Télévision Suisse Romande TSR ausgestrahlten Beitrag einstimmig gutgeheissen. Darin ging es um die Rolle eines Gutachters im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens im Kanton Genf. Die UBI ist zum Schluss gekommen, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Wichtige Fakten blieben unerwähnt und der Standpunkt des im Beitrag stark angegriffenen Psychiaters kam nicht in ausreichender Weise zum Ausdruck.
20.10.2008: Die UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratung vom 17. Oktober 2008 folgende Beschlüsse gefasst:
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
07.10.2008: In der Sendung "Glanz & Gloria Weekend" von SF 1 in der Rubrik "Doppelpack" gestellte intime Fragen zur Sexualität verletzen weder den rundfunkrechtlichen Jugendschutz noch gefährden sie die öffentliche Sittlichkeit. Die UBI hat die entsprechende Beschwerde deshalb mit 7:2 Stimmen abgewiesen.
Abgewiesen hat die UBI ebenfalls eine Beschwerde gegen einen in der Sendung "Puls" von SF 1 ausgestrahlten Beitrag über Gentests. Der Beschwerdeführer hatte gerügt, der Beitrag würde einseitig die Sicht der Schulmedizin darstellen.
06.10.2008: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 17. Oktober 2008 statt.
02.10.2008: Ein auf SF 1 im Konsumentenmagazin "Kassensturz" ausgestrahlter Beitrag über Babyphones verletzt das Sachgerechtigkeitsgebot nicht. Die UBI hat die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.
22.09.2008: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der SRG gegen den UBI-Entscheid b. 555 i.S. Schweizer Fernsehen, Sendung "Kassensturz", Beitrag über einen prominenten Schönheitschirurgen, gutgeheissen. Es ist zum Schluss gekommen, dass die UBI gar nicht zuständig war, die mit der Verwendung der versteckten Kamera verbundenen persönlichkeitsrechtlichen Aspekte zu beurteilen. Diese seien nicht rundfunkrechtlicher Natur.
29.08.2008: Die UBI heisst eine Beschwerde gegen Canal Onex teilweise gut. Der Beitrag "La dernière séance du Conseil Municipal" hat die Informationsgrundsätze des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt, weil er die Meinungsbildung des Publikums im Vorfeld des zweiten Wahlgangs zur Exekutive der Gemeinde (Conseil administratif) in einseitiger Weise beeinflusst hat. Zwei andere, ebenfalls beanstandete Sendungen von Canal Onex haben das Sachgerechtigkeitsgebot hingegen eingehalten.
25.08.2008: Die UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratung vom 22. August 2008 folgende Beschlüsse gefasst:
11.08.2008: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 22. August 2008 statt.
14.07.2008: Die UBI tritt auf eine Beschwerde mangels Beschwerdebefugnis nicht ein.
11.07.2008: Die UBI hat Gianpiero Raveglia zum neuen Ombudsmann für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der italienischsprachigen Regionen bestimmt.
08.07.2008: Die UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratung vom 4. Juli 2008 folgende Beschlüsse gefasst:
25.06.2008: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens über den America’s Cup 2007 gutgeheissen. Das auf Mikrofonen gut sichtbare Alinghi-Logo stellt unzulässige unentgeltliche Schleichwerbung und damit eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots dar.
23.06.2008: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 4. Juli 2008 statt.
06.06.2008: Der Bundesrat hat Frau Mariangela Wallimann-Bornatico als neues UBI-Mitglied und Nachfolgerin von Frau Barbara Janom Steiner gewählt.
09.05.2008: Eine Beschwerde gegen die Sendung "Club" zum Thema "SP - wie weiter?" hat die UBI einstimmig abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte die einseitige Auswahl der Teilnehmenden an der Diskussion gerügt. Da es aber in der ernsthaften und sachlichen Debatte ausschliesslich um innerparteiliche Konflikte ging und die Ausstrahlung nicht in einer sensiblen Periode unmittelbar vor Wahlen erfolgte, hat die Sendung keine Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt.
Auf zwei Beschwerden ist die UBI nicht eingetreten. In den beiden Entscheidbegründungen bekräftigt sie, dass ein öffentliches Interesse an der Behandlung einer Beschwerde nur ausnahmsweise angenommen wird. Beschwerdeführende Personen, welche keine besondere Nähe zum Gegenstand einer Sendung aufweisen, müssen grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Popularbeschwerde erfüllen und namentlich die Unterschriften von 20 Personen beibringen, welche ihre Beschwerde unterstützen.
08.05.2008: Barbara Janom Steiner hat nach ihrer Wahl in die Bündner Regierung den Rücktritt aus der UBI bekanntgegeben. Sie war seit dem 1. Januar 2001 Mitglied der Instanz und zeichnete sich als Berichterstatterin in zahlreichen Beschwerdefällen aus. Die UBI dankt ihr herzlich für die geleistete Arbeit und wünscht ihr alles Gute für die Zukunft.
05.05.2008: Ein im Rahmen eines Beitrags des Konsumentenmagazins "Kassensturz" von SF 1 ausgestrahlter Test von in Supermärkten erhältlichen Roséweinen stellt weder unzulässige unentgeltliche Schleichwerbung dar noch verletzt dieser den Jugendschutz. Die UBI hat eine gegen diesen Beitrag erhobene Beschwerde deshalb einstimmig abgewiesen.
Eine Beschwerde gegen einen "10 vor 10"-Beitrag von SF 1 über Computersucht hat die UBI mit 7:1 Stimmen abgewiesen. Das Publikum konnte sich zwar zu einigen Bildsequenzen mangels Quellentransparenz keine eigene Meinung bilden, wohl aber zum Beitrag als Ganzes. Die festgestellten Mängel betrafen im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots daher Nebenpunkte.
24.04.2008: Das Bundesgericht weist beide Beschwerden gegen den UBI-Entscheid betreffend Schweizer Fernsehen, Sendung "10vor10", Beiträge über die Schweizer Therapiestation "Fuente Alamo" ab.
14.04.2008: Die UBI weist eine Beschwerde gegen einen in der - inzwischen eingestellten - Sendung "Quer" von SF 1 ausgestrahlten Beitrag über Transsexualität ab.
07.04.2008: Ein Gutachten von Prof. Andreas Kley zur Bestimmung über die rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm ist in die Rubrik "Artikel" eingefügt worden.
03.04.2008: Mauro von Siebenthal ist Ende März als Ombudsmann der privaten Radio- und Fernsehveranstalter der italienischsprachigen Regionen zurückgetreten. Bis zur Wahl eines Nachfolgers wird sein bisheriger Stellvertreter, Guglielmo Bruni, diese Funktion übernehmen.
Ausschreibung: Interessenten für die Ombudsstelle gemäss Art. 91 Abs. 1 RTVG für die italienischsprachigen Regionen können ihre Bewerbungsunterlagen bei der UBI, Postfach 8547, 3001 Bern bis 30. April 2008 einreichen.
01.04.2008: Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht 2007.
17.03.2008: Die UBI hat Beschwerden gegen die Sendung "Persönlich" von Radio DRS 1 und die auf SF 1 ausgestrahlte Sendereihe "Start Up" wegen angeblicher Schleichwerbung für Alkoholprodukte abgewiesen. In den Entscheiden äussert sie sich in grundsätzlicher Weise zu ihrer Zuständigkeit und zu ihren Beurteilungskriterien im Zusammenhang mit Schleichwerbung.
13.03.2008: Die UBI ist auf drei Beschwerden aufgrund mangelnder Beschwerdebefugnis bzw. nicht eingehaltener Beanstandungsfrist vor der Ombudsstelle nicht eingetreten.
12.03.2008: Die UBI hat anlässlich der öffentlichen Beratung vom 10. März 2008 folgende Beschlüsse gefasst:
Schweizer Fernsehen; Sendung "Puls“ vom 24. September 2007, Beiträge über Gentests: Die Beschwerde wird mit 9:0 Stimmen abgewiesen.
29.02.2008: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 10. März 2008 statt.
10.01.2008: Die UBI weist eine Beschwerde gegen den "10 vor 10"-Beitrag "Mehr Schweine" einstimmig ab. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde trotz einer missverständlichen Aussage nicht verletzt. Der Entscheid der UBI ist beim Bundesgericht angefochten worden.
09.01.2008: Das Bundesgericht hat den UBI-Entscheid i.S. Schweizer Fernsehen, Sendung "Schweiz Aktuell", Beitrag "Freiburger Original in der Regierung" bestätigt und die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen. In der Urteilsbegründung äussert es sich zu den journalistischen Sorgfaltspflichten vor Wahlen und Abstimmungen.
21.12.2007: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens über einen prominenten Schönheitschirurgen gutgeheissen. Der rundfunkrechtliche Persönlichkeitsschutz ist verletzt worden. In der Entscheidbegründung äussert sich die UBI in grundsätzlicher Weise zur Zulässigkeit der Ausstrahlung von Bildern, welche mit versteckter Kamera aufgenommen wurden.
Eine Beschwerde gegen drei Beiträge von "Le Journal 19:30" von Télévision Suisse Romande hat die UBI abgewiesen. Im Zusammenhang mit einem der Beiträge, einer Retrospektive über den Libanonkonflikt 2006, haben vier UBI-Mitglieder eine abweichende Meinung abgefasst.
10.12.2007: Die UBI hat anlässlich der öffentlichen Beratung vom 7. Dezember 2007 folgende Beschlüsse gefasst:
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
07.12.2007: Der Bundesrat hat Prof. Roger Blum als neuen Präsidenten der UBI gewählt.
06.12.2007: Die UBI weist drei Beschwerden ab. Trotz festgestellten Mängeln verletzen die beanstandeten Fernsehbeiträge des Schweizer Fernsehens das Sachgerechtigkeitsgebot nicht.
27.11.2007: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 7. Dezember 2007 statt.
19.11.2007: Die UBI veröffentlicht die schriftliche Entscheidbegründung in der Beschwerdesache Télévision Suisse Romande, Sendung "Temps présent", "Soha, retour au pays du Hezbollah".
02.11.2007: Die UBI tritt auf eine Beschwerde gegen die auf Télévision Suisse Romande (TSR) ausgestrahlten Sendungen "L'Etude" nicht ein. Der Beschwerdeführer hat die Beanstandung nicht fristgerecht bei der zuständigen Ombudsstelle eingereicht. Im Entscheid setzt sich die UBI auch mit der Frage auseinander, ob die TSR den Beschwerdeführer ausreichend über das programmrechtliche Verfahren informiert hat.
Eine gegen die anfängliche Nichtberücksichtigung von Nationalrätin Kathy Riklin zu einer Podiumsdiskussion von Radio DRS 1 zu den Wahlen in den Ständerat im Kanton Zürich eingereichte Beschwerde wurde zurückgezogen, nachdem diese doch noch an der Sendung teilnehmen konnte.
23.10.2007: Die UBI hat anlässlich der öffentlichen Beratung vom 19. Oktober 2007 folgende Beschlüsse gefasst:
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
11.10.2007: Die Berichterstattung von Télévision Suisse Romande und Radio Suisse Romande über den zweiten Wahlgang im Kanton Jura hat die programmrechtlichen Informationsgrundsätze nicht verletzt.
08.10.2007: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 19. Oktober 2007 statt.
24.09.2007: Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den UBI-Entscheid b. 535 gutgeheissen und den angefochtenen Entscheid aufgehoben. Es ist zum Schluss gekommen, dass der in der "Rundschau" des Schweizer Fernsehens ausgestrahlte Beitrag "Streit um Erbschaft" das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt hat.
07.09.2007: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen auf SF 1 ausgestrahlten Beitrag des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" über die Schweizer Therapiestation "Fuente Alamo" gutgeheissen. Die Beschwerde gegen einen andern Beitrag von "10 vor 10" zum gleichen Thema hat die UBI dagegen abgewiesen.
03.09.2007: Die UBI hat anlässlich der öffentlichen Beratung vom 31. August 2007 folgende Beschlüsse gefasst:
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
25.07.2007: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen auf Tele Züri ausgestrahlten Beitrag in "ZüriInfo" gutgeheissen. Dieser hat den rundfunkrechtlichen Schutz der Privatsphäre verletzt.
20.07.2007: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 31. August 2007 statt.
19.07.2007: Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den UBI-Entscheid b.533 abgewiesen. Es ging dabei um zwei auf SF 1 ausgestrahlte Beiträge des Konsumentenmagazins "Kassensturz" zum Adresshandel.
10.07.2007: Als Stellvertreter der Ombudsstelle der privaten Radio- und Fernsehveranstalter für die französischsprachigen Regionen hat die UBI Herrn Mauro von Siebenthal bestimmt. Als Stellvertreter der entsprechenden Ombudsstelle für die italienischsprachigen Regionen fungiert Herr Guglielmo Bruni.
02.07.2007: Anlässlich der öffentlichen Beratung vom 22. Juni 2007 hat die UBI folgende Beschlüsse gefasst:
Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
26.06.2007: Die UBI trauert um ihren Präsidenten. Denis Barrelet, geboren am 26. November 1945, ist am letzten Samstag seiner schweren Krankheit erlegen.
08.06.2007: Die nächste öffentliche Beratung der UBI findet am 22. Juni 2007 statt.
06.06.2007: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag von "Schweiz Aktuell" des Schweizer Fernsehens gutgeheissen. Ein wohlwollendes Porträt über den Staatsrat Pascal Corminboeuf wurde sechs Tage vor den Wahlen im Kanton Freiburg ausgestrahlt.
Auf eine Beschwerde gegen die Berichterstattung von Radio DRS 1 über Bauarbeiten und Ausgrabungen in Jerusalem ist die UBI wegen fehlender Beschwerdelegitimation nicht eingetreten.
01.06.2007: Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den UBI-Entscheid i.S. Star TV, Werbespots in diversen Sendungen von "Lovers TV", abgewiesen.
Es setzt sich im Urteil in grundsätzlicher Weise mit der Zulässigkeit von weicher Pornographie in der Fernsehwerbung auseinander.
10.05.2007: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Satiresendung "Zytlupe" von Radio DRS 1 einstimmig abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte primär gerügt, das Verfahren zur Kriegsmobilmachung sei darin falsch dargestellt worden.
Die Ombudsstelle der privaten Veranstalter für die deutschsprachigen Regionen verfügt über eine eigene Web-Site.
07.05.2007: Anlässlich ihrer ersten öffentlichen Beratung hat die UBI am 4. Mai folgende Beschlüsse gefällt:
Die schriftliche Entscheidbegründung wird den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit zugestellt und anschliessend auf dieser Web-Site veröffentlicht.
19.04.2007: Die erste öffentliche Beratung der UBI findet am 4. Mai 2007 statt.
04.04.2007: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Ausstrahlung von Werbespots von "Santésuisse" bei mehreren Lokalradios gutgeheissen. Sie ist zum Schluss gekommen, dass es sich dabei um verbotene politische Werbung handelt.
29.03.2007: Jahresbericht 2006 der UBI - Rück- und Ausblick
23.03.2007: Die UBI bestimmt neue sprachregionale Ombudsstellen für Radio und Fernsehen im Hinblick auf das am 1. April 2007 in Kraft tretende neue Radio- und Fernsehgesetz.
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