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Ombudsleute für Radio und Fernsehen wiedergewählt

Bern, 23.01.2012 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Ombudsleute, die ihr unterstellt sind, für vier weitere Jahre wiedergewählt.

Die schweizerische Rundfunkgesetzgebung sieht Ombudsstellen für die schweizerischen Radio- und Fernsehveranstalter vor. Diese werden mit Ausnahme derjenigen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) von der UBI bestimmt und beaufsichtigt. Es gibt drei sprachregional aufgeteilte Ombudsstellen für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter.

Für die deutsch- und rätoromanische Sprachregion hat die UBI Guglielmo Bruni aus Basel als Ombudsmann für weitere vier Jahre bestätigt, sein Stellvertreter bleibt Oliver Sidler aus Zug. Die französischsprachige Ombudsstelle obliegt weiterhin bei Denis Sulliger aus Vevey und die italienischsprachige bei Gianpiero Raveglia aus Roveredo. Guglielmo Bruni ist gleichzeitig Stellvertreter für die italienischsprachige und Gianpiero Raveglia für die französischsprachige Region. Die bis Ende 2015 wieder gewählten Personen sind alle hauptberuflich als Anwälte tätig.

Aufgabe der Ombudsstellen ist die Behandlung von Beanstandungen. Innert 20 Tagen nach Ausstrahlung kann jede Person eine Sendung bei der zuständigen Ombudsstelle beanstanden. Der geltend gemachte Mangel muss sich auf den Inhalt der Sendung beziehen. Gerügt kann etwa werden, die Sendung sei nicht sachgerecht, sei gewaltverharmlosend, menschenverachtend, sittenwidrig oder jugendgefährdend. Eine Beanstandung kann ebenfalls eingereicht werden, wenn der Zugang zum Programm verweigert wurde.

Die Ombudsstelle prüft den Fall und vermittelt zwischen den Beteiligten. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung erstattet sie den Beteiligten einen Bericht mit den Ergebnissen ihrer Abklärungen und der Art der Erledigung der Beanstandung. Das Beanstandungsverfahren vor den Ombudsstellen ist grundsätzlich kostenlos. Nach Abschluss dieses Verfahrens kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden.

Im Rahmen der inhaltlichen Aufsicht über Radio- und Fernsehsendungen nehmen die Ombudsstellen in der Schweiz eine zentrale Rolle ein. Rund 90% der jährlich knapp 200 Verfahren werden - ohne nachfolgende Beschwerde an die UBI - auf dieser Stufe erledigt. Die Ombudsstellen entlasten damit die UBI in erheblicher Weise.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. +41 58 462 55 33/38
Fax +41 58 462 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



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Letztes Update: 29.09.2020