Medienmitteilungen

Jahresbericht 2009 der UBI

Bern, 25.03.2010 - 2009 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 16 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen. Von den im Berichtsjahr abgeschlossenen 25 Verfahren hat die UBI vier Beschwerden gutgeheissen.

Im Jubiläumsjahr 2009 - 25 Jahre - gingen 16 neue Beschwerden bei der UBI ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang von neun Beschwerden. Rückläufig waren ausschliesslich Popularbeschwerden, bei welchen die beschwerdeführende Person im Gegensatz zur Betroffenenbeschwerde keine besondere Nähe zur beanstandeten Sendung aufweist. Popularbeschwerdeführer benötigen die Unterstützung von mindestens 20 weiteren Personen, damit auf ihre Beschwerde eingetreten werden kann. Da es sich bei den neuen Eingaben mehrheitlich um umfangreiche Rechtsschriften mit mehreren beanstandeten Sendungen und einer komplexen Problematik handelte, hat sich der erwähnte Beschwerderückgang auf die Arbeitslast der UBI kaum ausgewirkt.

 

Die eingegangenen Beschwerden richteten sich mit zwei Ausnahmen alle gegen Fernsehsendungen. Sie betrafen zwölf Mal die deutschsprachige Region der Schweiz, drei Mal die französische und einmal die italienischsprachige. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen des Schweizer Fernsehens SF/SF 1 (11),  Télévision Suisse Romande TSR (2), Radio DRS 1, Radiotelevisione svizzera di lingua italiana/RSI La 1 und Rouge TV/Rouge FM (je 1).

 

Beanstandet wurden mit einer Ausnahme ausschliesslich Sendungen von Programmen der SRG SSR idée suisse. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Informationssendungen des Schweizer Fernsehens. Das Nachrichtenmagazin "10 vor 10" wurde am häufigsten beanstandet. Die bemängelten Sendungen behandelten schwergewichtig gesundheitliche bzw. gesundheitspolitische Fragen wie die Schweingrippe, Insulin, Spätabtreibungen, Schleichwerbung für Tabakprodukte und den Einfluss der "Pharmalobby".

 

Bei den der UBI vorgelagerten Ombudsstellen gingen 2009 insgesamt 176 Beanstandungen ein. An die UBI wurden damit lediglich 9.1 % der Fälle weitergezogen. Dies unterstreicht die wichtige Filterfunktion der Ombudsstellen im Rahmen des programmrechtlichen Aufsichtsverfahrens.

 

Von den 25 im Berichtsjahr eröffneten Entscheiden erachtete die UBI wie im Vorjahr vier Beschwerden als begründet. Sie hiess namentlich eine Beschwerde gegen den im Magazin "Rundschau" des Schweizer Fernsehens ausgestrahlten Beitrag "Skandal um Pflegekind" gut. Die UBI kam zum Schluss, der Beitrag habe das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, weil sich das Publikum zum darin thematisierten Aufsichtsverfahren keine eigene Meinung hatte bilden können. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid gestützt. Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots nahm die UBI im Zusammenhang mit dem "10 vor 10"-Beitrag "Arbeitskräfte aus der EU" an, weil dem Publikum wesentliche Fakten falsch vermittelt worden waren. Eine Beschwerde gegen eine Erotiksendung von Schweiz 5 erachtete die UBI wegen Erfüllung des Tatbestands der Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit als begründet. Auf der Grundlage der gleichen Bestimmung hiess sie schliesslich auch eine Beschwerde gegen "SF bi de Lüt - Heimspiel" gut, weil lebende Fische in dieser Unterhaltungssendung als Spielzeuge in einem Fangspiel instrumentalisiert wurden.

 

Nach festgestellten Rechtsverletzungen setzt die UBI dem betroffenen Veranstalter regelmässig eine Frist von 30 Tagen, um über die getroffenen Vorkehren zu unterrichten. Die Massnahmen sollen gewährleisten, dass sich eine entsprechende Verletzung von Programmrechtsbestimmungen nicht wiederholt. Erachtet die UBI die Massnahmen nicht als genügend, kann sie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Korrekturen in der Konzession, Auflagen für die Sendetätigkeit oder gar das Verbot eines Programms beantragen. Die im Berichtsjahr geprüften Vorkehren der betroffenen Veranstalter erachtete die UBI alle als genügend. Es handelte sich regelmässig um interne Massnahmen wie Weiterbildungen oder Änderungen in der Organisation. Das Schweizer Fernsehen ergänzte überdies seine publizistischen Leitlinien zum "Drehen mit Tieren".

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031/322 55 33/38
Fax 031/322 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



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Letztes Update: 29.09.2020