Fernsehbeitrag zum "Fall Hefenhofen"

06.12.2018

Fernsehen SRF strahlte im Rahmen der Sendung "Schweiz Aktuell" einen zweiteiligen Beitrag zum "Fall Hefenhofen" aus. Dieser hatte für viel Aufsehen gesorgt, nachdem Bilder eines Hofs mit vernachlässigten Pferden aufgetaucht waren. Der zweite Teil des Beitrags bestand aus einem Doppelporträt mit zwei Protagonisten, dem Pferdezüchter und dem Tierschützer, das letzterer beanstandete. Die UBI kam in ihrer rundfunkrechtlichen Beurteilung zum Schluss, dass dieser Teil des Beitrags zwar Mängel aufweist, weil journalistische Sorgfaltspflichten nicht eingehalten wurden und die Berichterstattung über den Tierschützer teilweise sehr pauschal und wenig differenziert war. Da aber die wesentlichen Informationen zum "Fall Hefenhofen" und von damit zusammenhängenden Aspekten korrekt vermittelt wurden und die unterschiedlichen Sichtweisen der beiden Porträtierten klar zum Ausdruck kamen, wurde das Sachgerechtigkeitsgebot trotz der festgestellten Mängel nicht verletzt. Ob der Beitrag Persönlichkeitsrechte des Beschwerdeführers verletzte, müssen die zuständigen zivilrechtlichen Instanzen entscheiden.

UBI-Entscheid b.785

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Letztes Update: 05.10.2020