Ombudsstelle

Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter (nationale, regionale, lokale), das übrige publizistische Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), wozu Online-Inhalte, der Teletext und Swissinfo gehören, sowie der verweigerte Zugang zu einem Programm (redaktioneller Teil und Werbeblöcke) eines schweizerischen Programmveranstalters oder zum redaktionellen Teil des übrigen publizistischen Angebots der SRG können beanstandet werden.

Die Beanstandung hat innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung bzw. nach der Ablehnung des Gesuchs um Zugang zum Programm bei der zuständigen Ombudsstelle zu erfolgen.

Richten kann sich eine Beanstandung auch gegen mehrere Sendungen oder mehrere andere Publikationen, die in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Ausstrahlung bzw. der Veröffentlichung der letzten Publikation zu laufen. Es können Publikationen aus einem Zeitraum von maximal drei Monaten beanstandet werden.

Eine Beanstandung an die Ombudsstelle muss eine kurze Begründung enthalten. Soweit sie das übrige publizistische Angebot der SRG betrifft, ist sie zu dokumentieren. Beanstandungen sind schriftlich - per Post oder per E-Mail – einzureichen.

Die Ombudsstelle prüft den Fall und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung erstattet die Ombudsstelle den Beteiligten einen Bericht mit den Ergebnissen ihrer Abklärungen und der Art der Erledigung der Beanstandung. Nach Vorliegen des Berichts der Ombudsstelle kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden.

Beanstandungen an die Ombudsstellen sind grundsätzlich kostenlos. Bei mutwilligen Beanstandungen kann die UBI auf Antrag der Ombudsstelle oder des betroffenen Veranstalters der Person, welche die Beanstandung eingereicht hat, die Verfahrenskosten auferlegen.

Die UBI beaufsichtigt die Tätigkeit der Ombudsstellen, jedoch mit Ausnahme derjenigen der SRG. Zuständig für die Aufsicht über die Ombudsstellen der SRG ist das Bundesamt für Kommunikation.

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Letztes Update: 08.03.2024