Urteilsbegründung des Bundesgerichts

10.01.2024

Das Bundesgericht hat seine Urteilsbegründung im Zusammenhang mit der abgewiesenen Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b.915 veröffentlicht. Im Verfahren ging es um die Reportage "La haine avant la votation sur la loi Covid", die am 14. November 2021 in der Sendung "Mise au Point" von Fernsehen RTS ausgestrahlt worden war. Das Bundesgericht erachtet den UBI-Entscheid, wonach die Reportage das Vielfaltsgebot aufgrund mangelnder Ausgewogenheit verletzt, als konform mit dem Bundesrecht und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In der Urteilsbegründung legt es dar, wie das Vielfaltsgebot in der sensiblen Periode vor Wahlen und Abstimmungen bei entsprechenden Sendungen auszulegen ist.

Urteil 2C_859/2022 des Bundesgerichts vom 20. September 2023

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Letztes Update: 27.04.2021