UBI-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

05.12.2019

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde der SRG und von drei Mitarbeitenden gegen den Entscheid des Bundesgerichts zu einer Sondersendung des Gesundheitsmagazins «Puls» von Fernsehen SRF als unzulässig erklärt. Das Bundesgericht hatte mit Urteil 2C_1246/2016 vom 12. April 2013 den Entscheid der UBI b.654 vom 30. August 2012 gestützt, wonach die Ausstrahlung das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Ausschlaggebend war, dass die für die Produktion von Botox notwendigen erheblichen Tierversuche in dieser Sondersendung keine Erwähnung fanden. Der EGMR kommt in seinem heute veröffentlichen Zulässigkeitsentscheid zum Schluss, dass kein Eingriff in die durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Meinungsäusserungsfreiheit vorliegt.

Entscheid Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Nr. 68995/13

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Letztes Update: 27.04.2021