SRF-Wahldossier

02.07.2024

Gegenstand einer Popularbeschwerde bildete die Berichterstattung von SRF im Vorfeld der Nationalratswahlen 2023. Moniert wurde insbesondere eine Benachteiligung der EDU. In ihrer Beurteilung kommt die UBI zum Schluss, dass das im Zentrum der Beschwerde stehende Online-Wahldossier den aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten journalistischen Sorgfaltspflichten noch genügt. Die entsprechende Beschwerde hat die UBI mit fünf zu zwei Stimmen abgewiesen. Im Anhang zum Entscheid findet sich die abweichende Meinung der Minderheit, welche das Vielfaltsgebot als verletzt erachtet. Gutgeheissen hat die UBI mit sechs zu eins Stimmen eine Beschwerde gegen einen Online-Artikel, in welchem die EDU als «Rechtsaussen-Partei» bezeichnet worden war. Dies stellt eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots dar. Da die Redaktion aber noch vor dem Urnengang den betreffenden Satz korrigiert hat, verzichtet die UBI in jedem Fall auf die Durchführung des nach einer rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzung möglichen Massnahmenverfahrens.

UBI-Entscheid b.967

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 27.04.2021