Sexismus und Humor

29.05.2019

Eine Sequenz aus einem humoristischen Rückblick zur Gruppenphase der Fussball-Weltmeisterschaften in Russland bildete Gegenstand einer Popularbeschwerde. Diese bestand einerseits aus einem Wortspiel mit der Andeutung der despektierlichen Bezeichnung «Titten». Anderseits wurde ein jubelnder weiblicher Fan mit hüpfenden Brüsten gezeigt. Die Mehrheit der Kommission kam zum Schluss, dass die beanstandete Sequenz eine sexistische Botschaft vermittelte, die auch durch den humoristischen Kontext nicht relativiert wurde. Die ein Geschlecht pauschal herabwürdigende Darstellung verletzte das Diskriminierungsverbot und stellte eine Missachtung der Würde der Frau dar. Die UBI hiess die Beschwerde knapp mit fünf zu vier Stimmen gut. Die unterlegenden Mitglieder formulierten im Anhang der Entscheidbegründung eine abweichende Meinung.

UBI-Entscheid b.797

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Letztes Update: 27.04.2021