Sachgerechter Radiobeitrag zu häuslicher Gewalt

08.04.2020

Radio SRF 1 strahlte im Rahmen der Sendung "Rendez-vous" vom 6. September 2019 einen dreiteiligen Beitrag über Massnahmen gegen häusliche Gewalt an Frauen aus. Thematisiert wurde die Situation in Frankreich, Spanien und der Schweiz. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, der Beitrag sei unvollständig gewesen, weil im dritten Teil über die Schweiz nicht die ethnisch-religiöse Zugehörigkeit der Täter erwähnt worden sei. Die UBI erachtete diese Rüge aber als unbegründet. Thema und Fokus eines Beitrags sind Bestandteil der Programmautonomie und können damit von der Redaktion frei bestimmt werden. Im beanstandeten Beitrag ging es aus aktuellem Anlass in klar erkennbarer Weise um die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gegen Frauen in drei Ländern getroffenen Massnahmen. Im Teil über die Schweiz fasste die Redaktorin zudem grob auch die Gründe für häusliche Gewalt zusammen und wies explizit auf den hohen Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund hin. Die Zuhörenden konnten sich damit eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab.

UBI-Entscheid b.831

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Letztes Update: 27.04.2021