RTS-Fälle: das Bundesgericht bestätigt UBI-Entscheide
15.11.2022
Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die UBI-Entscheide b.863, die eine Fernsehsendung und einen Online-Artikel von Radio Télévision Suisse (RTS) betrafen, abgewiesen. In den Publikationen ging es um Berufsverbote für Anwälte in der französischsprachigen Schweiz. Das Thema wurde am Beispiel eines erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Strafurteils gegen einen Anwalt illustriert, welches allenfalls ein Berufsverbot zur Folge haben könnte. In seinem Entscheid stützt das Bundesgericht die Auffassung der UBI, wonach beide Publikationen weder das Sachgerechtigkeitsgebot noch die Unschuldsvermutung verletzt haben.