RTR: Zulässige Kritik am Entscheid einer Behörde

28.04.2021

Am 1. April 2020 orientierte der Gemeindevorstand von S-chanf über seinen Beschluss, die Dispensierung des Försters aufzuheben. In Fernseh-, Radio- und Onlinebeiträgen berichtete RTR an den folgenden Tagen kritisch über diesen Entscheid. Ein Mitglied des Gemeindevorstands erhob gegen die Publikationen Beschwerde. Die UBI ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die beanstandeten Beiträge die Mindestanforderungen an den Programminhalt und namentlich das Sachgerechtigkeitsgebot eingehalten haben. Sie betont im Entscheid, dass ein kritisches Hinterfragen eines behördlichen Entscheids zulässig ist. Auch im kleinräumigen, wenig anonymen rätoromanischen Einzugsgebiet gehört dies zu den Aufgaben der Medien und ist durch die Programmautonomie geschützt. Journalistische Sorgfaltspflichten wurden in den Beiträgen nicht verletzt. Die UBI hat die Beschwerden einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b. 852 (rätoromanisch)

UBI-Entscheid b. 852 (deutsch)

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Letztes Update: 27.04.2021