Programmrechtswidriger Online-Artikel von RSI

12.02.2020

Am 6. September 2018 strahlte Fernsehen RSI in der Sendung «Il Quotidiano» einen Beitrag über die Tätigkeit von ausländischen Anwälten im Kanton Tessin aus. Anlass bildete ein strafrechtliches Verfahren gegen eine italienische Juristin. RSI veröffentlichte am gleichen Tag auch einen Online-Artikel zum betreffenden Verfahren. Die betroffene Juristin erhob sowohl gegen den Fernsehbeitrag als auch gegen den Online-Artikel Beschwerde. In ihrer Beurteilung wies die UBI darauf hin, dass im Fernsehbeitrag keine falschen Informationen oder ein einseitiges Bild vermittelt wurden oder wesentliche Fakten unerwähnt blieben. Auch eine Missachtung der Menschenwürde oder eine Diskriminierung lag nicht vor. Bezüglich des Online-Artikels erachtete die UBI die Darstellung hingegen als nicht sachgerecht. Das Verschulden der Juristin wurde im Titel als Faktum bezeichnet und im Text wurde das Verfahren nicht korrekt zusammengefasst. Die Redaktion hielt journalistische Sorgfaltspflichten wie die Transparenz und die Unschuldsvermutung nicht ein. Aus diesen Gründen wies die UBI die Beschwerde gegen den Fernsehbeitrag einstimmig ab, diejenige gegen den Online-Artikel aber einstimmig gut.

UBI-Entscheid b.817

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Letztes Update: 27.04.2021