Neue UBI-Zuständigkeit

13.01.2023

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b.901 gutgeheissen. Demnach steht bei der Löschung von Kommentaren in Online-Foren und Social-Media-Kanälen der Rechtsweg über die SRG-Ombudsstellen und die UBI offen. Die schriftliche Begründung des im Rahmen einer öffentlichen Beratung vom 29. November 2022 ergangenen Urteils liegt vor. Es handelt sich um einen Leitentscheid, welcher in der amtlichen Sammlung publiziert wird.

Urteil 2C_1023/2021 des Bundesgerichts vom 29. November 2022

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Letztes Update: 27.04.2021