Knapp gutgeheissene Beschwerde gegen «Kassensturz»-Beitrag

11.05.2020

Fernsehen SRF strahlte am 30. April 2019 im Konsumentenmagazin "Kassensturz" einen Beitrag zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) aus. Der bisherige Gesetzgebungsprozess wurde darin als "Trauerspiel" zu Lasten der Versicherten dargestellt. Der kritisierte Dachverband der Versicherer erhob gegen den Beitrag Beschwerde. In ihrer Beurteilung weist die UBI darauf hin, dass der pointiert anwaltschaftliche Fokus der Redaktion zu Gunsten der Versicherten transparent war. Ein solcher ist denn auch nicht zu beanstanden, sofern die damit verbundenen erhöhten journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Der Umstand, dass auch Experten den thematisierten bundesrätlichen Entwurf zur Teilrevision des VVG als versicherungsfreundlich einstuften, entband die Redaktion nicht davon, den Sachverhalt faktengetreu und differenziert sowie die Gegenmeinung fair darzustellen. Dies war im beanstandeten Beitrag in verschiedener Hinsicht nicht der Fall. Die Darstellung des am meisten kritisierten Artikels war teilweise unzutreffend und unvollständig, ein Fallbeispiel war irreführend und die Sichtweise des kritisierten Beschwerdeführers kam nicht zum Ausdruck. Die Stellungnahmen von drei Mitgliedern des Nationalrats im zweiten Teil des Beitrags konnten diese Mängel im Hinblick auf die freie Meinungsbildung des Publikums nicht heilen. Die UBI beschloss deshalb mit fünf zu vier Stimmen, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat und hiess die Beschwerde gut.

UBI-Entscheid b.827

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 27.04.2021