«Kassensturz»: Beschwerden gutgeheissen
21.01.2020
Das Konsumentenmagazin «Kassensturz» von Fernsehen SRF strahlte am 8. Januar 2019 einen Beitrag über einen «schikanösen Chef» aus. Darin wurden die Vorwürfe von zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen gegen den Inhaber eines Unternehmens thematisiert. Dieser erhob gegen den Beitrag wie auch die Online-Zusammenfassung Beschwerde. Die UBI kam in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass sowohl der Fernsehbeitrag als auch die Online-Publikation insgesamt ein einseitiges und tendenziöses Bild über die Arbeitsbedingungen beim namentlich erwähnten Unternehmen vermittelten. Die Redaktion übernahm vollumfänglich die Sachverhaltsdarstellung der beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen und hinterfragte deren Positionen trotz dem Vorliegen gegenteiliger Angaben nicht. Für das Publikum war es nicht möglich, klar zwischen subjektiven Erfahrungsberichten und Fakten zu unterscheiden. Der Standpunkt des heftig angegriffenen Geschäftsinhabers kam ungenügend zum Ausdruck. Sowohl der Fernsehbeitrag als auch die Online-Zusammenfassung verletzten daher das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hiess die Beschwerden mit sechs zu zwei bzw. fünf zu drei Stimmen gut.