Fehlende Beschwerdebefugnis
19.11.2015
19.11.2015: Nicht eingetreten ist die UBI auf eine Beschwerde gegen die Sendung "SRF bi de Lüt – Live" aus Appenzell. Der Beschwerdeführer erfüllte die Voraussetzungen für eine Popularbeschwerde trotz eingeräumter Nachbesserungsfrist nicht. Er hatte eine Frage des Moderators zum Verhältnis der beiden Appenzeller Halbkantone gerügt.