Fehlende Beschwerdebefugnis

19.11.2015

19.11.2015: Nicht eingetreten ist die UBI auf eine Beschwerde gegen die Sendung "SRF bi de Lüt – Live" aus Appenzell. Der Beschwerdeführer erfüllte die Voraussetzungen für eine Popularbeschwerde trotz eingeräumter Nachbesserungsfrist nicht. Er hatte eine Frage des Moderators zum Verhältnis der beiden Appenzeller Halbkantone gerügt.

UBI-Entscheid b.723

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Letztes Update: 27.04.2021