Beschwerde gegen "Millevoci" von RSI abgewiesen

03.03.2022

Am 1. März 2021 strahlte Radio RSI in der Sendung "Millevoci" einen zweiteiligen Beitrag über den Fall des verhafteten Priesters und ehemaligen Generalvikars der Diözese Lugano, Azzolino Chiappini, aus. Der erste Teil bestand aus einem Gespräch mit dem Priester, in welchem er sich nach seiner Freilassung über seine Verhaftung und die Untersuchungshaft äusserte. Der zweite Teil war einer kontroversen Diskussion über die Handhabung des Falls durch die zuständigen Behörden gewidmet. In einer gegen den Beitrag erhobenen Popularbeschwerde wurde gerügt, der Beitrag sei einseitig gewesen. Dem Priester seien keine kritische Fragen gestellt worden und er sei von der Redaktion bevorteilt worden. Gegenüber anderen Teilnehmenden habe der Moderator heikle Fragen gestellt und gegenüber den Behörden eine kritische Haltung eingenommen. In ihrer Würdigung ist die UBI aber zum Schluss gekommen, dass die Rügen des Beschwerdeführers unbegründet sind. Sie hat namentlich festgestellt, dass die verschiedenen an der Diskussion geäusserten Sichtweisen den Zuhörenden erlaubten, die im Beitrag aufgeworfenen Aspekte einzuordnen. Diese konnten sich insgesamt eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen zum Fall Chiappini bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde daher nicht verletzt. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.894

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Letztes Update: 27.04.2021