Beschwerde gegen Instagram-Beitrag von SRF News gutgeheissen

12.05.2022

Am 14. April 2021 teilte SRF News auf dem Instagram-Kanal mit, dass die Social Media-Redaktionen neu mit dem Doppelpunkt gendern würden. Dabei wurde namentlich auf die Gesellschaft für deutsche Sprache Bezug genommen. Wie aber in der gegen den Beitrag erhobenen Beschwerde zutreffend angeführt, empfiehlt die anerkannte Fachgesellschaft in ihren Leitlinien den Gebrauch des Doppelpunkts ausdrücklich nicht. Die Redaktion hat diesbezüglich offensichtlich ungenügend bzw. unzutreffend recherchiert. Dieser Fehler stellt im Rahmen eines verhältnismässig kurzen Beitrags in eigener Sache zu einem kontroversen Thema keinen Nebenpunkt dar. Der Beitrag hat aus diesen Gründen das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die Gutheissung der Beschwerde erfolgte mit sieben zu zwei Stimmen.

Entscheid b.898

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Letztes Update: 27.04.2021