Anonyme Vorwürfe und verdeckte Recherche
27.02.2020
Fernsehen SRF strahlte im Rahmen des Konsumentenmagazins «Kassensturz» vom 28. Mai 2019 einen kritischen Beitrag über Praktiken von Händlern an Viehmärkten aus. Die Redaktion ging dabei anonym vorgetragenen Vorwürfen von Landwirten gegenüber Viehhändlern nach und recherchierte teilweise verdeckt. Der Viehhändlerverband beanstandete den Beitrag und machte geltend, dieser enthalte falsche Informationen und vermittle ein unrichtiges Bild über die thematisierten Aspekte. Die UBI ist in ihrer Würdigung zum Schluss gekommen, dass der Beitrag zwar tatsächlich zwei unzutreffende Informationen aufweist. Diese können aber nicht der Redaktion angelastet werden, da sich diese auf eine seriöse Quelle stützte. Die im Filmbericht kritisierten Viehhändler hatten zudem Gelegenheit, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen angemessen Stellung zu nehmen. Die im Zusammenhang mit anonymen Vorwürfen bestehenden erhöhten Sorgfaltspflichten hat die Redaktion eingehalten. Das Sachgerechtigkeitsgebot ist deshalb nicht verletzt worden. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.