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Schweizerdeutsche Moderation bei "Meteo"

Bern, 24.08.2006 - Die schweizerdeutsche Moderation in der Wettersendung "Meteo" auf Schweizer Fernsehen verletzt das Programmrecht nicht. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Schweizer Fernsehen strahlt viermal täglich die Wettersendung "Meteo" auf SF 1 bzw. SF 2 aus. Bis vor kurzem wurde die rund vier Minuten dauernde "Meteo"-Ausgabe nach der Hauptausstrahlung der "Tagesschau" um ca. 19 Uhr 55 jeweils noch auf Hochdeutsch moderiert. Nun erfolgen alle Moderationen von "Meteo" auf Schweizerdeutsch, d.h. im Dialekt der jeweiligen Moderatorin bzw. des jeweiligen Moderators. In einer Beschwerde an die UBI wurde moniert, Gebührenzahler, welche Mundart nicht verständen, würden dadurch ausgegrenzt.

 

Programmrechtliche Grundlage zur Beurteilung des Falles bildete Art. 3 Abs. 6 der SRG-Konzession. Die Bestimmung sieht vor, dass in wichtigen, über die Sprach- und Landesgrenzen hinaus interessierenden Informationssendungen in der Regel die Hochsprache zu verwenden sei; dies gelte insbesondere für alle "sprachregionalen Nachrichtensendungen".

 

Bei "Meteo" handelt es sich gemäss UBI-Entscheid nicht um eine Nachrichtensendung, aber um eine wichtige Informationssendung. Insbesondere die Ausstrahlung um 19 Uhr 55 verfügt regelmässig über ein für schweizerische Verhältnisse sehr grosses Publikum. Die hohen Einschaltquoten dokumentieren, dass fast allen Menschen die Wetterentwicklung aus unterschiedlichen Beweggründen nahe geht und sie diese deshalb kontinuierlich und mit einiger Intensität verfolgen. Die vermittelten Informationen stellen für die Zuseherinnen und Zuseher die Grundlage dar, um Entscheide im individuellen Lebensbereich zu treffen. Dies betrifft vielfach auch wirtschaftliche Bereiche (z.B. Landwirtschaft, Tourismus).

 

"Meteo" erfüllt aber nicht alle in der erwähnten Konzessionsbestimmung genannten Kriterien. Es besteht insbesondere kein die Sprach- und gar die Landesgrenzen übergreifendes Interesse an der Wettersendung. Überdies hat die UBI festgestellt, dass bei "Meteo" auch Gründe vorliegen, die ohnehin eine Ausnahme von der Hochspracheregel rechtfertigt hätten. Die wesentlichen von "Meteo" vermittelten Informationen sind nämlich auch ohne weiteres für Zuseherinnen und Zuseher verständlich, welche die Moderation nicht verstehen. Praktisch alle vermittelten Informationen werden mit sachdienlichem und allgemein verständlichem Bildmaterial illustriert (z.B. Satellitenbilder, Temperaturangaben, Wettersymbole). Aus diesen Gründen verletzt die schweizerdeutsche Moderation bei "Meteo" kein Programmrecht.

 

Die UBI hat in ihrem Entscheid darauf hingewiesen, dass die zunehmende Verwendung von Mundart in Sendungen des Schweizer Fernsehens nicht ganz unproblematisch sei. Die Verwendung von Dialekten stelle zwar einen - nicht unbedeutenden - Ausdruck der kulturellen Identität dar. Anderseits erschwere sie den Zusammenhalt und das Verständnis mit Menschen aus den anderen Sprachregionen der Schweiz und aus dem Ausland, was eben auch zu den deklarierten Aufgaben eines hauptsächlich gebührenfinanzierten Veranstalters wie der SRG SSR idée suisse gehöre. Da die schweizerdeutsche Moderation von "Meteo" aber keine Programmbestimmungen verletzt, hat die UBI die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031/322 55 33/38
Fax 031/322 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



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Letztes Update: 29.09.2020