Medienmitteilungen

Freie Meinungsbildung und Jugendschutz

Bern, 27.03.2013 - 2012 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen eingegangen, zwei mehr als im Vorjahr. Von den im Berichtsjahr erledigten 20 Beschwerden hat sie vier gutgeheissen. Dabei ging es um die freie Meinungsbildung und um den Jugendschutz.

Die UBI hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2012 veröffentlicht. Danach gingen im vergangenen Jahr 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter ein (2011: 18). Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum insgesamt 203 Beanstandungen (2011: 222). 9.9 Prozent dieser Fälle mündeten anschliessend in eine Beschwerde an die UBI. Über 90 Prozent der Beanstandungen gegen Radio- und Fernsehsendungen erledigten damit die Ombudsstellen endgültig, was ihre wichtige Rolle im ganzen Aufsichtsverfahren unterstreicht.

18 Beschwerden bei der UBI richteten sich gegen Fernsehsendungen, zwei gegen Radiosendungen. In 16 Fällen handelte es sich um deutschsprachige Ausstrahlungen, drei betrafen französischsprachige Rundfunkbeiträge und ein Fall einen italienischsprachigen Beitrag. Die Eingaben betrafen neben zwei Sendungen von lokalen Fernsehveranstaltern ausschliesslich Programme der SRG. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen des Schweizer Fernsehens SF 1 (12), der Radio Télévision Suisse RTS (3), Radio DRS 1 und 2 (je 1), RSI La 1 (1), Telebasel (1) sowie TeleBärn (1). Die Programmbeschwerden richteten sich ausnahmslos gegen Sendungen mit Informationsgehalt. Geltend gemacht wurde vorwiegend eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots, welches die freie Meinungsbildung des Publikums schützt.

Vier Beschwerden hiess die UBI gut (2011: 6). So hat sie eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung "Mise au point" (RTS) gutgeheissen, in welcher die Gaddafi-Affäre in Genf thematisiert wurde. Das Sachgerechtigkeitsgebot war verletzt, weil ein involvierter Anwalt im Beitrag keine Gelegenheit erhielt, sich zu gravierenden Vorwürfen zu äussern, die ein Staatsrat gegen ihn erhoben hatte. Ebenfalls keine Meinung konnte sich das Publikum zu einem Beitrag der Nachrichtensendung "19:30" (RTS) zum geplanten Chaplin-Museum bilden. Einem russischen Geschäftsmann wurden darin ohne Stellungnahme des Betroffenen und ohne stichhaltige Belege Verbindungen zur Mafia nachgesagt. Ein Beitrag des gleichen Sendegefässes zu einem Filmfestival in Neuenburg erachteten sowohl die UBI wie nachher auch das angerufene Bundesgericht als nicht vereinbar mit dem besonderen rundfunkrechtlichen Schutz für Minderjährige. Ausschlaggebend war die Ausstrahlung von Ausschnitten aus Gorefilmen mit gewalttätigen Inhalten zu einem zu früheren Zeitpunkt (vor 20 Uhr) und ohne geeignete Kennzeichnung des jugendgefährdenden Inhalts. Gutgeheissen hat die UBI schliesslich eine Beschwerde gegen eine Spezialsendung des Gesundheitsmagazins "Puls" des Schweizer Fernsehens zum Nervengift Botox, weil ein wichtiges Faktum, nämlich die mit der Produktion verbundenen grausamen Tierversuche, nicht erwähnt wurde. Der betreffende Entscheid der UBI ist nach einer Beschwerde ans Bundesgericht aber noch nicht rechtskräftig.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos. Die UBI hat dem Bundesrat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

 

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Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
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Letztes Update: 29.09.2020