Medienmitteilungen

Jahresbericht der UBI: Weniger Beschwerden gegen Schweizer Fernsehen

Bern, 18.03.2011 - 2010 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 14 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen. Drei Beschwerden hat die UBI gutgeheissen.

Die UBI hat ihren Jahresbericht für 2010 veröffentlicht. Im Berichtsjahr gingen bei der UBI 14 neue Beschwerden ein, im Vorjahr waren es noch 16. Sie betrafen elf Mal die deutschsprachige Region der Schweiz und drei Mal die französischsprachige. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen des Schweizer Fernsehens SF/SF 1 (6), der Télévision Suisse Romande TSR (3), von Radio DRS 1 (2), Presse TV, Tele Züri und des Ostschweizer Fernsehens TVO (je 1). Gegenüber dem Vorjahr (11) war insbesondere ein markanter Rückgang der Beschwerden gegen das Schweizer Fernsehen zu verzeichnen.

 

Die Beschwerden visierten ausschliesslich Informationssendungen an, welche aktuelle politische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen thematisierten. In den betroffenen Sendungen ging es etwa um laufende strafrechtliche Verfahren gegen bekannte Personen - Oskar Holenweger, Carl Hirschmann -, die Berichterstattung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen, Klimaforschung, den Zürcher Strassenstrich oder um Schönheitsoperationen. Aktuelle Reality-TV-Formate oder Castingshows mit teilweise hohem Publikumszuspruch wurden dagegen bei der UBI keine beanstandet.

 

Von den im Berichtsjahr eröffneten Entscheiden erachtete die UBI drei als begründet (Vorjahr: 4). In allen drei Fällen stellte die UBI eine Verletzung des rundfunkrechtlichen Sachgerechtigkeitsgebots fest. Betroffen waren im Einzelnen zwei Beiträge von Nachrichtensendungen des Schweizer Fernsehens: ein "Tagesschau"-Beitrag zum Fall Holenweger und ein "10 vor 10"-Beitrag zu den Verbindungen der FDP mit der Pharmalobby. Gutgeheissen hat die UBI auch eine Beschwerde gegen ein auf "Cash TV" ausgestrahltes Gespräch zur eidgenössischen Vorlage über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Die zwei letztgenannten Entscheide wurden von den betroffenen Veranstaltern beim Bundesgericht angefochten.

 

Die 2010 zu beurteilenden Beschwerdesachen waren teilweise von beträchtlichem Umfang. So hatte die UBI bei der Behandlung einer Beschwerde gegen die Berichterstattung der Télévision Suisse Romande über die Minarettinitiative 27 Fernsehsendungen zu prüfen. Zunehmend hat sich die UBI auch mit verfahrensrechtlichen Fragen wie Begehren um Ausschluss des Publikums von den Beratungen oder Ausstandsbegehren gegen einzelne Mitglieder zu beschäftigen, was teilweise zu beträchtlichen Verfahrensverzögerungen führt. Materiell-rechtlich wurde überwiegend gerügt, Sendungen seien aufgrund von falsch vermittelten Fakten oder einseitiger Berichterstattung nicht sachgerecht gewesen. Aufgrund von entsprechenden Rügen hatte die UBI daneben insbesondere auch die Einhaltung des Vielfaltsgebots, des Diskriminierungsverbots und des Schutzes der Menschenwürde zu prüfen.

 

Bei den der UBI vorgelagerten Ombudsstellen gingen 2010 insgesamt 170 Beanstandungen gegen Radio- oder Fernsehsendungen (Vorjahr 176) ein. An die UBI wurden damit lediglich 8.2% (Vorjahr: 9.1%) der Fälle weitergezogen. Dies unterstreicht die wichtige Funktion der Ombudsstellen, welche zwischen den Beteiligten zu vermitteln haben.

 

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031/322 55 33/38
Fax 031/322 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



Zum Seitenanfang

Letztes Update: 29.09.2020