Medienmitteilungen

25 Jahre UBI

Bern, 01.10.2009 - Array

Vor über 25 Jahren riefen die eidgenössischen Räte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) als Nachfolgeorganisation einer departementsinternen Kommission ins Leben. Sie wurde damals primär als Disziplinierungsinstrument gegenüber der als zu mächtig eingestuften Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) mit deren zahlreichen Programmen angesehen. Mittlerweile hat sich die Diskussion versachlicht, insbesondere auch aufgrund der nationalen und internationalen Konkurrenzsituation. Primäre Aufgabe der UBI ist der Schutz des Publikums und zentraler gesellschaftlicher Werte, ohne dabei die Freiheit der elektronischen Medien in Frage zu stellen.

 

Organisatorisch und institutionell hat die UBI in den 25 Jahren ihres Bestehens trotz neuer gesetzlicher Grundlagen wenig Änderungen erfahren. Neun vom Bundesrat jeweils auf vier Jahre gewählte, nebenamtlich tätige Personen bilden, unterstützt von einem kleinem Sekretariat, die gerichtsähnlich ausgestaltete Bundesbehörde. Eine allfällige Parteizugehörigkeit spielt für die Wahl seit einigen Jahren keine Rolle mehr. Im Vordergrund steht der Sachverstand, sei es in juristischer, journalistischer oder medienwissenschaftlicher Sicht. Zentrales Merkmal der UBI ist ihre Unabhängigkeit. Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung dürfen ihr keine Weisungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Beschwerden erteilen. Entscheide der UBI können aber beim Bundesgericht und danach allenfalls beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten werden. Durch verschiedene Massnahmen wie öffentliche Beratungen, Publikation aller UBI-Entscheide auf der Web-Site und der Veröffentlichung von abweichenden Meinungen (dissenting opinions) einzelner Mitglieder ist die Tätigkeit der UBI in den letzten Jahren überdies viel transparenter geworden.

 

In der ersten Zeit ihrer Tätigkeit gingen teilweise bis 50 Beschwerden jährlich bei der UBI ein. Mit Änderung der rechtlichen Grundlagen im Jahre 1992 reduzierte sich die Zahl der eingegangenen Beschwerden bei der UBI signifikant, obwohl heute insgesamt viel mehr Beanstandungen gegen Radio- und Fernsehsendungen erhoben werden als in den Achtzigerjahren. Der Grund für dieses Phänomen liegt in der Einführung von Ombudsstellen, welche der UBI vorgelagert sind. Sie nehmen eine wichtige Filterfunktion ein. Während 2008 bei den Ombudsstellen insgesamt 189 Beanstandungen eingingen, erhoben in diesem Zeitraum 25 Personen eine Beschwerde bei der UBI. Die Ombudsstellen erledigen knapp 90% der Beanstandungen endgültig und entlasten die UBI damit beträchtlich.

 

Seit 1992 hatte die UBI im Schnitt 21 Beschwerden im Jahr zu prüfen. Rund 90% davon betrafen Programme der SRG SSR idéé suisse, der Rest verschiedene private Radio- und Fernsehveranstalter. Weitaus am meisten der Beschwerden richteten sich gegen das Schweizer Fernsehen SF mit ungefähr 58%, gefolgt von Radio DRS (12%), Télévision Suisse Romande TSR (10%) und Televisione svizzera di lingua italiana TSI (6%). Unter den privaten Veranstaltern waren Ausstrahlungen von Tele Züri/Tele 24 am häufigsten betroffen (2%). Im erwähnten Zeitraum gingen sechsmal mehr Beschwerden gegen Fernseh- als gegen Radiosendungen ein. Die Reihenfolge der meist beanstandeten Sendungen führt "10 vor 10" vor dem "Kassensturz", der "Tagesschau" und der "Rundschau" (alle auf SF 1 ausgestrahlt) an. Bei den französischsprachigen Sendungen wurde "Temps Présent" (TSR) am meisten beanstandet, bei den italienischsprachigen "Il Quotidiano" (TSI). Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Beschwerden vorab Informationssendungen aus dem deutschsprachigen Raum mit grossem Publikumszuspruch visieren. Die vergleichsweise wenigen Beschwerden gegen den Unterhaltungsbereich betreffen vor allem Satiresendungen.

 

In mehr als der Hälfte der Eingaben an die UBI machten die beschwerdeführenden Personen eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots geltend, welches den Schutz der freien Meinungsbildung des Publikums zum Ziel hat. Eine Verletzung des Vielfaltsgebot, welches ebenfalls zu den Informationsgrundsätzen zählt, wurde am zweitmeisten gerügt. Im Weiteren hatte sich die UBI im Rahmen der Behandlung der Beschwerden vor allem mit dem Jugendschutz, der Glaubensfreiheit bzw. dem Schutz religiöser Gefühle, der öffentlichen Sittlichkeit, dem Schutz der Menschenwürde, Schleichwerbung, dem Verbot von Gewaltverherrlichung bzw. -verharmlosung und dem Diskriminierungsverbot zu beschäftigen. Während der 25 Jahre ihres Bestehens bildeten Sendungen mit politischen Themen ein Schwergewicht der Tätigkeit der UBI. Zu verweisen ist diesbezüglich besonders auf Sendungen im Vorfeld vor Abstimmungen und Wahlen, in denen die Sicherung der Chancengleichheit im Zentrum steht. Weitere Dauerthemen sind neben der aktuellen politischen Agenda die Frage der Drogenliberalisierung und der Tierschutz.

 

Die durch die UBI ausgeübte Aufsicht über den Inhalt redaktioneller Sendungen erscheint im europäischen Vergleich als eher liberal. So kann die UBI nur auf formelle Beschwerde hin tätig werden und Sanktionsmöglichkeiten sind nur für ausserordentliche Ausnahmefälle vorgesehen. Die für die UBI relevanten rechtlichen Grundsätze für Radio- und Fernsehsendungen orientieren sich weitgehend an den europäischen Mindeststandards. Die UBI darf keine Fachaufsicht betreiben, sondern hat sich auf eine strikte Rechtskontrolle zu beschränken. Ihre Zuständigkeit ist überdies auf eigentliche Radio- und Fernsehprogramme beschränkt, was abrufbare Sendungen (on demand) ausschliesst. Dieser rechtliche Rahmen dient dazu, dass die Medienfreiheit durch die Programmaufsicht möglichst wenig eingeschränkt wird. Gleichzeitig gewährleistet die verfassungsrechtlich verankerte Beschwerdemöglichkeit praktisch allen in der Schweiz ansässigen, mündigen Personen, bei der UBI in einem grundsätzlich kostenlosen Verfahren einen rechtskräftigen Entscheid zu erwirken. Das Publikum entscheidet, über welche Sendungen die UBI zu befinden hat, und steckt damit auch deren konkretes Tätigkeitsfeld weitgehend ab.

 

Im Rahmen ihres Jubiläums organisiert die UBI am 20. November 2009 in Bern ein Symposium zum Thema "25 Jahre UBI - Die UBI im Spannungsfeld zwischen Medienfreiheit und Schutz des Publikums" mit diversen Referenten aus der Praxis und der Wissenschaft aus dem In- und Ausland.

 

 

 

 

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Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
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Letztes Update: 29.09.2020