Medienmitteilungen

Jahresbericht 2008 der UBI

Bern, 26.03.2009 - 2008 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 25 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen. Von den im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren hat die UBI vier Beschwerden gutgeheissen.

Im Berichtsjahr sind 25 neue Beschwerden eingegangen, fünf weniger als im Vorjahr. Die eingegangenen Beschwerden betrafen in 18 Fällen Fernseh-, in fünf Fällen Radiosendungen und in einem Fall sowohl das Fernsehen also auch das Radio. Sie zielten 22 Mal auf die deutschsprachigen Regionen der Schweiz, zwei Mal auf die französischsprachigen und  einmal auf die italienischsprachigen. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen des Schweizer Fernsehens SF/SF 1 (15),  Radio DRS 1 (3), Radio DRS 2, Radio DRS 3, Télévision Suisse Romande TSR, Radio Suisse Romande RSR, Televisione Svizzera di lingua italiana TSI, Tele Züri und Schweiz 5 (je 1).

 

Beanstandet wurden überwiegend Informationssendungen von Programmen der SRG SSR idée suisse,  insbesondere des Schweizer Fernsehens. Die Nachrichtensendungen „Tagesschau" und „10 vor 10" bildeten mit je fünf Beschwerden am häufigsten Gegenstand einer Beschwerde. Bevorstehende Wahlen und Meinungsumfragen vor Abstimmungen sowie andere politisch sensible Themen - Drogen, Tierschutz, Elektrosmog - standen vor allem im Zentrum der beanstandeten Beiträge.

 

Von den 21 im Berichtsjahr eröffneten Entscheiden (Vorjahr: 19) erachtete die UBI vier Beschwerden als begründet (Vorjahr: 5). Gutgeheissen hat sie eine Beschwerde gegen die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens über den America's Cup 2007, weil auf den Mikrofonen neben dem eigenen Logo häufig auch dasjenige von Alinghi sichtbar war. Diesem Werbeeffekt für das Unternehmen bzw. für die Marke stand kein Informationswert gegenüber. Das häufige Zeigen des Alinghi-Logos auf den Mikrofonen stellte deshalb unzulässige unentgeltliche Schleichwerbung dar. Nach dem Verzicht auf eine Beschwerde ans Bundesgericht ist der betreffende UBI-Entscheid in Rechtskraft getreten. Die von der Veranstalterin getroffenen internen Massnahmen zur Vermeidung ähnlicher Rechtsverletzungen in der Zukunft erachtete die UBI als genügend.

 

Die übrigen gutgeheissenen Beschwerden betrafen eine Sendung von „Temps Présent" (TSR) über die Rolle von psychiatrischen Gutachten, einen in der Nachrichtensendung „Il Quotidiano" (TSI) ausgestrahlten Beitrag über strafrechtliche Abklärungen gegen eine namentlich erwähnte Rechtsanwältin und eine Sendung von Canal Onex im Vorfeld einer Gemeindewahl. Programmbestimmungen wurden verletzt, weil der Standpunkt der in der Sendung angegriffenen Person ungenügend zum Ausdruck kam, der Unschuldsvermutung bei der Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren nicht Rechnung getragen bzw. die Chancengleichheit zwischen den beiden verbliebenen Kandidaten für ein Exekutivmandat in einer Gemeinde in einem zehn Tage vor der Wahl ausgestrahlten Beitrag nicht gewahrt wurde.

 

Bei der materiell-rechtlichen Prüfung standen wie im Vorjahr die programmrechtlichen Informationsgrundsätze und insbesondere das Sachgerechtigkeitsgebot im Vordergrund. Die Berichterstattung über bevorstehende Wahlen und Abstimmungen bildeten Gegenstand einer Reihe von Entscheiden. Die UBI hielt dabei fest, dass die erhöhten Sorgfaltspflichten vor Wahlen zur Gewährleistung der Chancengleichheit nur vor Volkswahlen Geltung finden, nicht aber vor Wahlen durch ein Parlament wie etwa bei den Bundesratswahlen.

 

Im Berichtsjahr hat die UBI im Übrigen den Meinungsaustausch mit den ihr vorgelagerten Ombudsstellen verstärkt und institutionalisiert. Die Ombudsstellen, welchen eine Schlichtungsfunktion zukommt, nehmen im Rahmen des ganzen Aufsichtsverfahrens über den Inhalt redaktioneller Radio- und Fernsehsendungen eine wichtige Rolle ein und erledigen einen Grossteil der Beanstandungen abschliessend.

 

 

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UBI
Postfach 8547
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Tel. 031/322 55 33/38
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Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
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Letztes Update: 29.09.2020