Medienmitteilungen

Neue Ombudsstelle für die italienischsprachigen Regionen

Bern, 11.07.2008 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Gianpiero Raveglia zum neuen Ombudsmann für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der italienischsprachigen Regionen bestimmt.

Die Ombudsstelle für die privaten Radio und Fernsehveranstalter der italienischsprachigen Regionen ist insbesondere zuständig für Beanstandungen gegen Ausstrahlungen von Tele Ticino sowie die Radioveranstalter 3iii und Fiume Ticino. Bis Ende März wurde diese Funktion von Mauro von Siebenthal ausgeübt, danach interimistisch von seinem Stellvertreter, Guglielmo Bruni. Für vier Jahre hat die UBI nun Gianpiero Raveglia, Rechtsanwalt aus Roveredo, mit dieser Aufgabe betraut. Gianpiero Raveglia ist bereits verantwortlich für die Ombudsstelle der Radiotelevisione svizzera di lingua italiana RTSI.

 

Aufgabe der Ombudsstellen ist die Behandlung von Beanstandungen im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes. Innert 20 Tagen nach Ausstrahlung kann eine Sendung oder eine Verweigerung des Zugangs zum Programm bei der Ombudsstelle beanstandet werden. Diese prüft den Fall und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung erstattet die Ombudsstelle den Beteiligten einen Bericht mit den Ergebnissen ihrer Abklärungen und der Art der Erledigung der Beanstandung. Das Beanstandungsverfahren vor den Ombudsstellen ist grundsätzlich kostenlos, mutwillige Beanstandungen ausgenommen. Nach Abschluss des Beanstandungsverfahrens vor der Ombudsstelle kann allenfalls Beschwerde bei der UBI erhoben werden.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031/322 55 33/38
Fax 031/322 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



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Letztes Update: 29.09.2020