Medienmitteilungen
Jahresbericht 2007 der UBI
Bern, 01.04.2008 - 2007 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 30 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen. Von den im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren hat die UBI fünf Beschwerden gutgeheissen.
Im Berichtsjahr sind 30 neue Beschwerden eingegangen, 10 mehr als im Vorjahr. Die eingegangenen Beschwerden betrafen in 25 Fällen Fernseh- und in fünf Fällen Radiosendungen. In sprachregionaler Hinsicht handelte es sich um 19 deutschsprachige, neun französischsprachige und zwei italienischsprachige Ausstrahlungen. Gegenstand von Beschwerden bildeten u.a. 16 Sendungen des Schweizer Fernsehens SF und drei von Radio DRS. Beanstandet wurden überwiegend Informa-tionssendungen aus Programmen der SRG, insbesondere des SF und der TSR. Die entsprechenden Rügen standen in zahlreichen Fällen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über innen- und aussenpolitische Themen. Dabei gilt es vorab Wahlen, aktuelle innenpolitische Fragen - Tierschutz, Waffenregulierung, Klimaschutz, Minarettinitiative - und den Nahostkonflikt zu nennen.
Von den 19 im Berichtsjahr eröffneten Entscheiden erachtete die UBI fünf Beschwerden als begründet. Gutgeheissen hat sie Beschwerden gegen drei Beiträge von SF 1: Sendung "Schweiz Aktuell", Beitrag "Freiburger Original in der Regierung"; Nachrichtenmagazin "10 vor 10", Beitrag über die Schweizer Therapiestation "Fuente Alamo"; Konsumentenmagazin "Kassensturz", Beitrag über einen prominenten Schönheitschirurgen. Die Veranstalterin hat die drei Entscheide beim Bundesgericht angefochten. Dieses hat die UBI-Entscheide i.S. "Schweiz Aktuell" und "10 vor 10" gestützt, das Verfahren i.S. "Kassensturz" ist noch hängig. Die UBI hat überdies Beschwerden gegen Tele Züri, Sendung "ZüriInfo", Beitrag über eine Kampagne des Zürcher Tierschutzbundes für das "Pelz frei"-Label, wegen Verletzung des rundfunkrechtlichen Persönlichkeitsschutzes und gegen in diversen Lokalradios ausgestrahlte Werbespots von "Santésuisse" wegen unzulässiger politischer Werbung gutgeheissen.
Bei der materiell-rechtlichen Beurteilung standen die programmrechtlichen Informationsgrundsätze und insbesondere das Sachgerechtigkeitsgebot im Vordergrund. Die UBI wies einige Beschwerden trotz Fehlern in den beanstandeten Beiträgen ab. Die UBI darf im Rahmen ihrer Tätigkeit keine eigentliche Fachaufsicht betreiben, sondern muss sich auf eine Rechtskontrolle beschränken.
Seit Inkrafttreten der neuen Radio- und Fernsehgesetzgebung am 1. April 2007 sind die Beratungen der UBI grundsätzlich öffentlich. Juristische Personen und andere Vereinigungen sind neu auch beschwerdebefugt, sofern sie eine enge Beziehung zum Gegenstand einer Sendung aufweisen. Überdies ist der Jugendschutz im neuen Recht ausgebaut worden. Schweizerische Fernsehveranstalter sind verpflichtet, jugendgefährdende Sendungen akustisch oder optisch zu kennzeichnen.
Adresse für Rückfragen
UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031/322 55 33/38
Fax 031/322 55 58
Herausgeber
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehenhttp://www.ubi.admin.ch