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Verbotene politische Werbung auf Lokalradios

Bern, 04.04.2007 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Ausstrahlung von Werbespots von "Santésuisse" bei mehreren Lokalradios gutgeheissen. Sie ist zum Schluss gekommen, dass es sich dabei um verbotene politische Werbung handelt.

Vom 8. bis 12. Januar 2007 strahlten die französischsprachigen Lokalradios Radio Fribourg, RTN, One FM, Lausanne FM und Rhône FM mehrmals Werbespots von Santésuisse, dem Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer, aus. In Form von Interviews, die zwischen 50 und 95 Sekunden dauerten, wurden in vier Spots aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der obligatorischen Grundversicherung wie etwa die hohen Krankenkassenprämien thematisiert. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erhob gegen die Ausstrahlung der Spots Beschwerde.

 

In einem ersten Prüfungsschritt bejahte die UBI den politischen Charakter der Ausstrahlungen. In den Spots seien gesundheitspolitisch zentrale Aspekte im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenversicherung thematisiert worden. Eine unzulässige politische Werbung liegt aber erst vor, wenn die Inhalte des Spots im Vorfeld einer Volksabstimmung zum entsprechenden Sachthema ausgestrahlt werden.

 

Am 11. März fand bekanntlich die eidgenössische Volksabstimmung "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" statt. Die Spots nahmen zwar nicht explizit Bezug auf die

Initiative. Darin wurden aber zu zentralen Punkten der Abstimmung wie dem Wettbewerb unter den Krankenkassen oder der Höhe der Prämien klare Aussagen gemacht. Diese stellen eine indirekte Empfehlung zur Abstimmung dar.

 

Bei Ausstrahlungszeit der Spots war die Abstimmungskampagne zur Einheitskrankenkasse überdies bereits voll im Gange. Der Bundesrat hatte seinen Standpunkt bereits im Vorjahr dargelegt und Komitees waren bereits an die Öffentlichkeit getreten. Aus diesen Gründen ist die UBI einstimmig zum Schluss gekommen, dass es sich bei den beanstandeten Spots um unzulässige politische Werbung handelt. Der Entscheid der UBI kann beim Bundesgericht angefochten werden.

 

Im Rahmen des am 1. April 2007 in Kraft getretenen neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen wird die UBI nicht mehr über den Inhalt von Werbespots befinden können. Fälle von politischer Werbung werden in Zukunft vom Bundesamt für Kommunikation beurteilt. Im vorliegenden Fall hat das UVEK zum ersten Mal von seinem Beschwerderecht Gebrauch gemacht. Im Gegensatz zu anderen Behörden kann es, ohne betroffen zu sein und ohne Umweg über die Ombudsstellen, bei der UBI Beschwerde erheben.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031/322 55 33/38
Fax 031/322 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



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Letztes Update: 29.09.2020