Verweigerte Ausstrahlung eines Werbespots
27.09.2012
27.09.2012: Die Zugangsbeschwerde einer Tierschutzorganisation zum Werbeteil des Schweizer Fernsehens hat die UBI abgewiesen. Die Verweigerung der Ausstrahlung eines Werbespots erachtete die UBI namentlich aufgrund des fehlenden diskriminierenden Charakters als nicht rechtswidrig.
Auf zwei Beschwerden ist die UBI nicht eingetreten, da die Beschwerde führenden Personen die Eintretensvoraussetzungen für eine Popularbeschwerde trotz des Einräumens einer Nachbesserungsfrist nicht erfüllten.