Programmrechtskonforme SRF-Ausstrahlungen zur Organspende

06.10.2020

Fernsehen SRF strahlte im Dezember 2019 die "DOK"-Serie "Organspende – Ich will leben" aus. In einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde gerügt, der Nutzen von Organspenden sei stärker gewichtet worden als die Nachteile. Überdies seien wesentliche Fakten nicht erwähnt worden. Die UBI prüfte in einem ersten Schritt die einzelnen Folgen der Serie auf ihre Vereinbarkeit mit dem Sachgerechtigkeitsgebot. Dabei kam sie zum Ergebnis, dass alle Folgen die entsprechenden Anforderungen erfüllten. Neben der Darstellung von persönlichen Schicksalen informierte Fernsehen SRF in transparenter und differenzierter Weise über die heutige Situation bei Organspenden und Transplantationen in der Schweiz. Auch Kritik an der heutigen Regelung, insbesondere von Gegnern der Organspende am Lebensende, fand Eingang in die Serie. Die Einhaltung des Vielfaltsgebots prüfte die UBI in einem zweiten Schritt. Da sich dieses auf das ganze Programm von SRF in einem Zeitraum von maximal drei Monaten bezieht, berücksichtigte die UBI bei der Beurteilung noch zwei weitere Beiträge von Fernsehen SRF zur Organspende. Sie stellte dabei fest, dass die verschiedenen Ansichten zur Organspende im Sinne des Vielfaltsgebots angemessen zum Ausdruck kamen. Die UBI wies die Beschwerde daher ab.

UBI-Entscheid b.843

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Letztes Update: 05.10.2020