Nichterfüllte Eintretensvoraussetzungen

23.07.2014

23.07.2014: Die UBI ist auf eine Beschwerde gegen einen Beitrag des "Telegiornale" von RSI vom März 2012 nicht eingetreten. Die Beschwerde führende Person erfüllte die für eine Popularbeschwerde notwendigen Anforderungen nicht. Der Umstand, dass die Ombudsstelle mehr als zwei Jahre statt der gesetzlich vorgesehenen 40 Tage für die Erledigung der Beanstandung benötigte, begründete kein öffentliches Interesse an einem Entscheid zur beanstandeten Sendung.

UBI-Entscheid b.688 (auf Italienisch)

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Letztes Update: 05.10.2020