Nicht sachgerechter Faktencheck von Swissinfo
18.09.2018
Zwei Artikel der Multimediaplattform Swissinfo, einer Unternehmenseinheit der SRG, bildeten Gegenstand einer Beschwerde. Im einen wurden zehn Aussagen von Mitgliedern des Nationalrats zur "No Billag"-Initiative einem Faktencheck unterzogen und mit einem Wahrheitsgehalt beziffert. Die Beurteilung der Voten erfolgte insgesamt in einseitiger, tendenziöser sowie voreingenommener Weise und die Bemessung des Wahrheitsgehalts war nicht nachvollziehbar. Die Leserschaft konnte sich keine eigene Meinung zum Faktencheck bilden. Mit fünf zu drei Stimmen kam die UBI deshalb zum Schluss, dass das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden ist. Anders beurteilte die UBI einen weiteren beanstandeten Artikel von Swissinfo. Dieser beinhaltete Stellungnahmen von Vertretern der Auslandschweiz zu den Beschlüssen des Nationalrats zur "No Billag"-Initiative. Die entsprechenden Ansichten wurden korrekt und transparent wiedergegeben sowie mit sachdienlichen Informationen ergänzt. Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte. Die UBI wies die Beschwerde gegen diesen Artikel mit sechs zu zwei Stimmen ab. Keine Anwendung fanden die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten Anforderungen für Publikationen mit einem Bezug zu einem bevorstehenden Urnengang, weil die Veröffentlichung vor dem Beginn des eigentlichen Abstimmungskampfs erfolgte.