"Le 19h30" von RTS: eine Beschwerde gutgeheissen, eine andere abgewiesen

05.07.2022

Am 23. August 2020 strahlte Radio Télévision Suisse RTS im Rahmen der Fernsehsendung "Le 19h30" einen Beitrag über die umstrittene schwedische Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus aus. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, der Beitrag enthalte unzutreffende Informationen, sei tendenziös und parteiisch. In ihrer Beurteilung kommt die UBI zum Schluss, dass gewisse Informationen nicht korrekt vermittelt wurden und die Aussage eines Betroffenen wie auch ein als offiziell präsentiertes Dokument nicht hinterfragt wurden. Überdies unterliess es die Redaktion, relevante Informationen zu diesem Dokument und der Quelle zu vermitteln. Das Publikum konnte sich deshalb keine eigene Meinung zum behandelten Thema im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI hat die Beschwerde mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen. Teil der gleichen Ausgabe von "Le 19h30" bildete ebenfalls ein Beitrag über den Zuwachs von neuen Covid-19-Fällen in der Schweiz und in den benachbarten Ländern. Auch gegen diesen wurde Beschwerde erhoben. Die UBI erachtete jedoch den Inhalt dieses Beitrags nicht als tendenziös oder manipulativ. Die Redaktion konnte sich auf anerkannte und zuverlässige Quellen stützen. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt. Die entsprechende Beschwerde hat die UBI mit sieben zu zwei Stimmen abgewiesen.

UBI-Entscheid b.900

 

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Letztes Update: 05.10.2020