Kritischer "Kassensturz"-Beitrag war programmrechtskonform

17.04.2018

Ein Beitrag des Konsumentenmagazins "Kassensturz" von Fernsehen SRF setzte sich kritisch mit den Praktiken eines deutschen Unternehmers auseinander. Grundlage bildeten mehrere Erfahrungsberichte von Kunden, ein Gerichtsurteil und Strafanzeigen. Der Standpunkt des namentlich erwähnten und im Rahmen einer problematischen Undercover-Aktion gegen seinen Willen auch im Bild gezeigten Unternehmers kam im Beitrag zwar mangelhaft zum Ausdruck. Dieser Aspekt stellte aber insgesamt einen Nebenpunkt dar. Die Redaktion bemühte sich wochenlang erfolglos, eine vom Unternehmer angekündigte Stellungnahme einzuholen. Sie unternahm während dieser Zeit zudem umfangreiche Recherchen, um die thematisierten Sachverhalte umfassend abzuklären. Die UBI wies die Beschwerde des deutschen Unternehmers einstimmig ab.

UBI-Entscheid b.768

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Letztes Update: 05.10.2020