Kein Recht auf Antenne
11.06.2018
In einer Beschwerde wurde gerügt, dass das "Regionaljournal Ostschweiz" von Radio SRF nicht über zwei Volksmotionen im Katholischen Konfessionsteil St. Gallen berichtet habe. Ein Recht auf Antenne, also einen Anspruch darauf, dass ein Programmveranstalter Informationen eines Dritten gegen seinen Willen ausstrahlen muss, sieht das schweizerische Recht grundsätzlich nicht vor. In qualifizierten Fällen wie bei einer damit verbundenen Diskriminierung oder einem Boykott einer Organisation bzw. einer Person ohne sachliche Gründe kann die Verweigerung des Zugangs zu einem Programm aber rechtswidrig sein. Dies traf vorliegend aber nicht zu. Radio SRF tabuisiert insbesondere nicht systematisch Kritik an der katholischen Kirche. Der Entscheid der Redaktion des "Regionaljournal Ostschweiz", nicht über die beiden Volksmotionen zu berichten, war Ausfluss der ihr zustehenden Programmautonomie und der damit verbundenen freien Themenwahl. Die UBI hat die Zugangsbeschwerde daher einstimmig abgewiesen.