Bundesgerichtsentscheid zu den Rechten der Beteiligten im UBI-Verfahren

04.05.2012

04.05.2012: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen verschiedene UBI-Entscheide zu Nachrichtenbeiträgen über Ergebnisse zu Meinungsumfragen vor eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte gerügt, die UBI habe sein Replikrecht und damit sein rechtliches Gehör verletzt. Im Entscheid äussert sich das Bundesgericht in grundsätzlicher Weise zum Umfang des rechtlichen Gehörs bei Beschwerdeverfahren vor der UBI. Es erachtet die UBI nicht als klassische richterliche Instanz, sondern eher als Aufsichtsbehörde.

Urteil 2C_943/2011 und 2C_127/2012 des Bundesgerichts vom 12. April 2012

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Letztes Update: 05.10.2020