Bundesgerichtsentscheid i.S. "Affäre Giroud"

08.03.2018

Wie die UBI ist auch das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass die am 22. Januar 2015 auf Fernsehen RTS ausgestrahlte Sendung "Temps Présent" mit dem Titel "Affaire Giroud, du vin en eaux troubles" das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Die UBI habe in ihrem Entscheid weder Programmrecht noch die Veranstaltern gewährleistete Programmautonomie verletzt. Die gegen den UBI-Entscheid b. 718 vom 25. August 2016 gerichtete Beschwerde der SRG wies das Bundesgericht deshalb ab.

Urteil des Bundesgerichts 2C_125/2017 vom 15. Februar 2018 (auf Französisch)

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Letztes Update: 05.10.2020