Bundesgericht stützt UBI-Entscheid zum Jugendschutz

13.12.2012

13.12.2012: Das Bundesgericht erachtet einen im Rahmen einer Nachrichtensendung ausgestrahlten Beitrag zu einem Filmfestival als nicht vereinbar mit dem rundfunkrechtlichen Jugendschutz. Ausschlaggebend dafür sind die Anhäufung von Filmausschnitten mit gewalttätigen Inhalten, die Ausstrahlungszeit und die ungenügende Kennzeichnung des jugendgefährdenden Inhalts. Das Bundesgericht hat damit den diesbezüglichen Entscheid der UBI bestätigt und die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.

Urteil des Bundesgerichts 2C_738/2012 vom 27. November 2012

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Letztes Update: 05.10.2020