Zulässiger Satirebeitrag bei "Deville"

15.01.2020

Teil der Late-Night-Show "Deville" von Fernsehen SRF vom 28. April 2019 bildete ein Beitrag von Cenk, in welchem dieser Jesus Christus mit der heutigen Influencer-Szene verglich. In einer dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde moniert, dass dies einen unzulässigen Eingriff in Kernbereiche des christlichen Glaubens darstelle. In ihrer Beurteilung kam die UBI zum Schluss, dass der Beitrag zwar geeignet war, religiöse Gefühle zu verletzen. Zentrale Glaubensinhalte wurden aber nicht verspottet oder lächerlich gemacht und damit im Sinne der Rechtsprechung in erheblicher Weise negativ berührt. Eigentliches Angriffsobjekt der Satire bildeten die Influencer, deren stark kommerzielle Interessen karikiert wurden. Da der satirische Charakter des Beitrags für das Publikum zudem klar erkennbar war, verletzte dieser keine Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen. Die UBI wies die Beschwerde deshalb einstimmig ab. Fragen des Stils und des Geschmacks hat die UBI bei ihrer Rechtskontrolle nicht zu beurteilen.

UBI-Entscheid b.820

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Letztes Update: 27.04.2021