Zulässige und nicht-diskriminierende Zugangsverweigerung bei RTS

11.04.2023

Eine Stiftung erhob Beschwerde wegen des verweigerten Zugangs zum Beitrag "La symptothermie, c’est fiable?" der Sendung "Le Point J" vom 20. April 2022 und zu den Programmen von RTS generell, da sie nicht zu Wort gekommen sei. Das schweizerische Recht kennt zwar kein Recht auf Antenne. Wird aber eine Person oder Vereinigung ohne sachliche Gründe vom Programm ausgeschlossen, kann eine Diskriminierung oder ein systematischer Boykott vorliegen, was eine rechtswidrige Zugangsverweigerung darstellt. Im vorliegenden Fall traf dies jedoch nicht zu. Im fraglichen Beitrag wurde die symptothermale Methode in genereller Weise vorgestellt. Der Umstand, dass die beschwerdeführende Stiftung nicht zu Wort gekommen ist, beruhte nicht auf einer Diskriminierung, was eine qualifizierte Ungleichbehandlung ohne sachliche Gründe voraussetzen würde. Die Programmautonomie gewährleistet Veranstaltern grundsätzlich die Freiheit in der Wahl des Themas und der Gäste von Sendungen. Die Stiftung wurde von RTS auch nicht systematisch boykottiert. Die UBI hat aus diesen Gründen die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.929

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Letztes Update: 27.04.2021