Zulässige Symbolbilder bei SRF-"Börse"

24.03.2022

Im Zentrum der Sendung "Börse" von Fernsehen SRF vom 3. Mai 2021 standen die Ergebnisse einer Umfrage bei Schweizer Unternehmen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit. In einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde gerügt, die darin gezeigten Aufnahmen mit rauchenden Kaminen von Industrieanlagen seien irreführend, weil CO2  unsichtbar und ungiftig sei. Die UBI erwähnt in ihrem Entscheid, dass es sich bei den beanstandeten Aufnahmen um Symbolbilder handelt, die auch ohne entsprechende Kennzeichnung als solche erkennbar waren. Sie illustrierten den dazugehörigen Kommentar, in welchem von Treibhausgasemissionen schweizerischer Unternehmen die Rede war, in geeigneter Weise. Eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots liegt damit nicht vor. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.893

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Letztes Update: 27.04.2021