Zugangsbeschwerde abgewiesen
26.11.2019
Da keine Anhaltspunkte für eine Diskriminierung vorlagen, hat die UBI eine Beschwerde wegen verweigerten Zugangs zum Programm des Gemeinschaftsradios RaBe abgewiesen. Im Entscheid wies die UBI darauf hin, dass sie im Rahmen einer Zugangsbeschwerde nicht darüber befinden kann, ob ein bestimmtes Sendekonzept Eingang in ein Radioprogramm finden soll.